BFH-Richter Manfred Schmid im Ruhestand

Der Richter am Bundesfinanzhof Manfred Schmid tritt mit Ablauf des Monats Mai 2018 in den Ruhestand. Dies teilte das Gericht am 30.05.2018 mit. Er habe als Revisionsrichter eine Vielzahl grundlegender und richtungsweisender Entscheidungen des Zweiten Senats maßgebend mitbestimmt, betonte der BFH. Hervorzuheben seien sein unermüdlicher Einsatz für zeitnahe, gut begründete und verständliche Entscheidungen der anhängigen Rechtsstreitigkeiten, sein Teamgeist und seine überragenden Rechtskenntnisse, die prägend für die Entwicklung der Rechtsprechung des Senats gewesen seien.

Vita

Manfred Schmid trat nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in seiner Heimatstadt München in den Dienst der Finanzverwaltung und war zunächst mehrere Jahre im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen tätig. Anschließend führte ihn sein Weg 1986 für zwei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dann als Sachgebietsleiter in ein Münchner Finanzamt. Im Januar 1990 entschied sich Manfred Schmid für den Richterberuf und wechselte an das Finanzgericht München, dem er – unterbrochen durch eine vierjährige Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BFH – bis zu seiner Ernennung zum Richter am BFH am 01.08.2004 angehörte.

Zusätzliche Aufgaben übernommen

Im obersten Gericht für Steuer- und Zollsachen war Manfred Schmid dem Zweiten Senat zugewiesen, der hauptsächlich für Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer und die Einheitsbewertung zuständig ist. Daneben habe sich seine große Leistungsbereitschaft durch die Übernahme zusätzlicher Aufgaben, vor allem als stellvertretender Senatsvorsitzender, als Mitglied im Großen Senat des BFH und zeitweise als Mitglied im Fünften Senat, gezeigt, heißt es in der Mitteilung des BFH. In der steuerlichen Fachwelt ist Schmid als Mitautor in einem Standardkommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung hervorgetreten.

Redaktion beck-aktuell, 30. Mai 2018.