BFH-Richter Helmut Nieuwenhuis tritt in den Ruhestand

Richter am Bundesfinanzhof Helmut Nieuwenhuis wird mit Ablauf des Monats August 2017 in den Ruhestand treten. Seine Tätigkeit am Bundesfinanzhof dauerte mehr als 10 Jahre an.

Lebenslauf

Der in Bocholt gebürtige Steuerjurist trat nach dem Studium der Rechtswissenschaften im Jahr 1985 in den höheren Dienst der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, wo er als Sachgebietsleiter Betriebsprüfung und Rechtsbehelfstelle am Finanzamt Bottrop tätig war. Von dort wurde Nieuwenhuis im Dezember 1989 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesfinanzhof abgeordnet. Anschließend - im Oktober 1993 - wechselte er als Richter an das Hessische Finanzgericht, dem er bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof 2007 angehörte.

Nieuwenhuis gilt als Experte im Umsatzsteuerrecht

Im obersten Gericht für Steuer- und Zollsachen hat das Präsidium Nieuwenhuis dem V. Senat zugewiesen, in dem er heute noch tätig ist. Nieuwenhuis hat als Revisionsrichter grundlegende und richtungweisende Entscheidungen des V. Senats maßgeblich mitbestimmt. War der V. Senat zunächst ausschließlich mit Streitfällen zur Umsatzsteuer befasst, beschäftigt er sich seit 2012 zusätzlich mit Fragen zum Kindergeld und seit 2016 zudem mit Steuerbefreiungen im Bereich der Körperschaft- und Gewerbesteuer. In der steuerlichen Fachwelt ist Nieuwenhuis insbesondere als Mitautor in einem Standardkommentar zur Umsatzsteuer hervorgetreten.

Redaktion beck-aktuell, 31. August 2017.

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