Der BFH muss vorerst ohne Präsident auskommen: Amtsinhaber Rudolf Mellinghoff geht am 31.07.2020 in den Ruhestand, ein Nachfolger ist noch nicht bestimmt, wie der BFH am 30.07.2020 mitteilt. Nun wird das Bundesgericht vorerst von Mellinghoffs Stellvertreterin Christine Meßbacher-Hönsch geleitet, die Ende Oktober 2020 aber ebenfalls pensioniert wird. Sofern die Bundesregierung bis dahin keinen Nachfolger bestimmt hat, würde zunächst der dienstälteste Vorsitzende eines der elf Senate die Leitung übernehmen.
Verfechter der Rechte der Steuerzahler
Der scheidende Mellinghoff ist als eiserner Verfechter der Eigenständigkeit der Justiz ebenso wie der Rechte der Steuerzahler bekannt, seien es Unternehmen oder Bürger. Unter seiner Ägide hat der BFH mehrfach die Bundesregierung in die Schranken gewiesen. So erregte Mellinghoff Aufsehen, als er die hohen Zinsen kritisierte, die die Finanzämter auf Steuernachforderungen erheben. 2019 hatte der BFH dann den Zinssatz von 0,5% pro Monat für die Zeit seit 2015 sogar als verfassungswidrig kritisiert und den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. In etwa 40% der Verfahren vor dem BFH sind die Finanzämter die Verlierer. Auch jenseits seiner richterlichen Amtsgeschäfte ist Mellinghoff engagiert: So lehnte der musikalische BFH-Präsident die mittlerweile ad acta gelegten Pläne des Bayerischen Rundfunks ab, sein Klassikprogramm nur noch digital ausstrahlen zu wollen.
Redaktion beck-aktuell, 30. Juli 2020 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Mellinghoff, Keine "Bierdeckelreform" im Steuerrecht, ZRP 2018, 218
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