Veräußerungsgewinn: Wenn die Tochter Grundstück und Schuldenlast bekommt

Bei Grundstücksübertragungen innerhalb der Familie stellt sich immer die Frage nach der Steuerpflicht. Der BFH hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem ein Vater seiner Tochter ein Grundstück übertrug, allerdings mit Schuldenlast und weniger als 10 Jahre, nachdem er es gekauft hatte.

Wird ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen und übernimmt der neue Eigentümer die auf dem Grundstück lastenden Schulden, liegt laut BFH ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft vor (Urteil vom 11.03.2025 - IX R 17/24).

Im Streitfall hatte ein Vater im Jahr 2014 ein Grundstück für 143.950 Euro erworben und teilweise fremdfinanziert. 2019 übertrug er das Grundstück auf seine Tochter. Zu diesem Zeitpunkt war das Grundstück 210.000 Euro wert. Die Tochter übernahm die am Übertragungstag bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von 115.000 Euro.

Das Finanzamt teilte ausgehend vom Verkehrswert im Zeitpunkt der Übertragung den Vorgang in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil auf. Soweit das Grundstück unter Übernahme der Verbindlichkeiten entgeltlich übertragen worden war, besteuerte es den Vorgang als privates Veräußerungsgeschäft und setzte die entsprechende Einkommensteuer gegenüber dem Vater fest.

Der BFH hat dies bestätigt. Werde ein Wirtschaftsgut übertragen und werden zugleich damit zusammenhängende Verbindlichkeiten übernommen, liege regelmäßig ein teilentgeltlicher Vorgang vor. In diesem Fall erfolge eine Aufteilung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil. Werde das Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen, unterfalle der Vorgang hinsichtlich des entgeltlichen Teils als privates Veräußerungsgeschäft der Einkommensteuer.

BFH, Urteil vom 11.03.2025 - IX R 17/24

Redaktion beck-aktuell, cil, 2. Juni 2025.

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