Hoher Zinssatz einträgliche Zusatzeinnahme für den Staat
Damit ziehen die Richter einen Strich unter einen seit Jahren andauernden Streit - für den Staat ist der hohe Zinssatz eine einträgliche Zusatzeinnahme. Lohnsteuerhilfevereine und Steuerzahlerbund kritisieren die Regel seit Jahren. Im konkreten Fall ging es um 11.000 Euro Zinsen, die der Fiskus von einem Bürger verlangte. Das Finanzamt hatte den endgültigen Steuerbescheid für das Jahr 2011 nach einigem Hin und Her erst im September 2013 festgesetzt - die Beamten forderten dann für die Nachzahlung den seit Jahrzehnten geltenden Zinssatz von 0,5% pro Monat. Das ärgerte den Mann so sehr, dass er vor Gericht zog. Die Finanzämter kassieren die Zinsen erst, wenn eine Karenzzeit von 15 Monaten nach Abgabetermin der Steuererklärung abgelaufen ist. Gerade bei Besserverdienern kann es aber länger dauern, bis der Steuerbescheid endgültig festgesetzt wird.
BFH: Zinssatz immer noch im Rahmen des Üblichen
Die 6% sind laut Bundesfinanzhof trotz Niedrigzinsphase immer noch im Rahmen des Üblichen: Marktübliche Kreditzinsen für Kontoüberziehung hätten in der betreffenden Zeit bei bis zu 14% gelegen. “Es gibt eine gesetzliche Mietpreisbremse, aber keine gesetzliche Zinspreisbremse“, sagte der Senatsvorsitzende Stefan Schneider. Außerdem gilt die Zinsregel auch umgekehrt: Wenn die Bürger eine Rückzahlung vom Finanzamt erhalten, wird diese ebenfalls mit 6% pro Jahr verzinst - höher als bei jeder Sparkasse. Im Saldo aber sind die 6% Zinsen im Jahr ein einträgliches Geschäft für den Staat, weil die Einnahmen durch Nachzahlungen erheblich höher sind als die Ausgaben für Rückerstattungen: 2016 nahm der Bund damit unter dem Strich 670 Millionen Euro ein.