Die amtliche Richtsatzsammlung wird von den Betriebsprüfern der Finanzämter als Hilfsmittel für die Verprobung von Umsätzen und Gewinnen Steuerpflichtiger herangezogen. Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht sie jährlich in Form eines Schreibens.
Ein Steuerpflichtiger wollte genauer wissen, wie die Richtsatzsammlung zustande kommt. Er berief sich auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern und wollte wissen, wie viele Betriebe einer Außenprüfung unterzogen worden sind, deren Daten sodann als Grundlage für die Richtsatzsammlung verwendet wurden. Auch möge das Finanzministerium ihm erläutern, nach welchen Gesichtspunkten die Betriebe ausgewählt werden. Zudem bat er um die Überlassung der jeweiligen Prüfungsauswertungen.
Das Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschränkte sich auf allgemeine Ausführungen zur Entstehung, Bekanntgabe und Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung. Weitere Informationen versagte es dem Wissbegierigen. Die Beratungen der für die Erstellung der Richtsatzsammlungen zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe seien vertraulich.
Der BFH meint ebenfalls, dass das Informationsfreiheitsgesetz dem Steuerpflichtigen keinen Anspruch vermittelt (Urteil vom 09.05.2025 – IX R 1/24). Die Statistiken und Unterlagen, die der Richtsatzsammlung zugrunde liegen, könnten nicht offengelegt werden. Das Finanzverwaltungsgesetz enthalte mit § 21a Abs. 1 S. 4 und 5 eine spezialgesetzliche Regelung, nach der das Zustandekommen von BMF-Schreiben und damit auch der Richtsatzsammlung vertraulich zu behandeln ist.
Hintergrund sei, dass die Sitzungen der für die Ermittlung der Richtsätze zuständigen Gremien eines allein an der Sache orientierten freien und vertrauensvollen Austauschs von Argumenten bedürften. Auch solle unbeeinflusst abgestimmt werden. Die Sitzungsinhalte und zugehörigen Unterlagen wie Protokolle und Entwürfe seien daher grundsätzlich vertraulich und nicht zur Weitergabe an Empfänger außerhalb der Finanzverwaltung bestimmt. Damit sei ein Informationsanspruch ausgeschlossen.