Datenschutz bei Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, mahnt zur Einhaltung eines hohen Datenschutzniveaus bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. "Wir konnten in den letzten Monaten sehen, wie hastige Initiativen und vorschnelle Gesetzesentwürfe das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger erschüttern", sagte er am 17.06.2020 bei der Vorstellung der Tätigkeitsberichte aus seinem Hause.

Hohes Datenschutzniveau bei Digitalisierung im Gesundheitswesen erforderlich

Er wünsche sich, dass der Gesetzgeber sich insbesondere bei großen Projekten mit enormen Einfluss auf die Gesellschaft die Zeit für intensive Beratung nehme. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen beispielsweise könne nur mit einem hohen Datenschutz- und Datensicherheitsniveau gelingen, denn sie sei auf die Verarbeitung zahlreicher sensibler Gesundheitsdaten ausgerichtet. Hier müssten Gesetze sicherstellen, dass digitalisierte Gesundheitsdaten nicht durch private oder staatliche Stellen missbraucht würden und auch nicht zu Stigmatisierung oder Gesundheitsprofilbildung führen.

Bilanz zur DS-GVO grundsätzlich positiv

Auch insgesamt sei der BfDI seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stärker gefordert, betonte er. Kelber zieht dennoch eine positive Bilanz: "Die wesentlichen mit der DS-GVO verfolgten Ziele wurden erreicht: Neben einer Harmonisierung des Datenschutzrechts gibt es ein gesteigertes Bewusstsein für den Datenschutz bei Unternehmen, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürgern. Außerdem haben die Aufsichtsbehörden wirksamere Sanktionsmöglichkeiten erhalten, von denen sie vermehrt Gebrauch machen", sagte er. Beispielsweise habe der BfDI Ende 2019 erstmalig Geldbußen ausgesprochen.

Durchsetzung des Datenschutzes gegenüber großen, internationalen IT-Unternehmen schwierig

Der BfDI sieht aber auch Verbesserungspotenzial: Die DS-GVO sehe ihre Evaluation durch die Europäische Kommission nach zwei Jahren vor. Für tiefgreifende Änderungen der DS-GVO sei es aber noch zu früh. Diese Empfehlung habe der Europäische Datenschutzausschuss gegenüber der Europäischen Kommission abgegeben. Die Durchsetzung des Datenschutzes bleibe insbesondere gegenüber den großen, internationalen IT-Unternehmen schwierig, hier funktioniere die Zusammenarbeit der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden noch nicht.

Modernisierungsdarf beim IFG

In seinem 7. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit informierte der BfDI über seine Aktivitäten und die maßgeblichen Themen in Sachen staatliche Transparenz: "Beim IFG sehe ich erheblichen Modernisierungsdarf: Die Fortentwicklung zu einem Transparenzgesetz des Bundes und die Überarbeitung der Schutzbestimmungen halte ich für ebenso geboten wie die Erweiterung meiner Ombudsfunktion auf das Umweltinformationsgesetz", betonte er.

Ab 2021 gemeinsames Dokument

Der 28. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz 2019 wurde erstmals in dem von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgegebenen jährlichen Turnus verfasst. Der Bericht zur Informationsfreiheit dokumentiert die Tätigkeit des BfDI in den Jahren 2018 und 2019. Ab 2021 werden beide Tätigkeitsberichte zusammengefasst und als ein Dokument veröffentlicht.

Redaktion beck-aktuell, 17. Juni 2020.