Linker Bewohner-Verein muss Haus in Berliner Liebigstraße räumen

Das linke Berliner Hausprojekt "Liebig 34" steht möglicherweise vor seinem Ende. Nach einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil des Landgerichts Berlin vom 03.06.2020 soll der Bewohner-Verein das Gebäude im Stadtteil Friedrichshain verlassen. Damit war die Räumungsklage des Hauseigentümers erfolgreich. Diesem soll der Verein zudem 20.000 Euro zahlen. Der Anwalt des Vereins kündigte bereits an, Einspruch gegen das Urteil einzulegen. Das Projekt gilt als eines der letzten Symbole der linksradikalen Szene in der Stadt.

Hauptverhandlungstermin nach Befangenheitsantrag verlassen

Der Vertreter des beklagten Vereins hatte in einem Hauptverhandlungstermin am 30.01.2020 zunächst einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden der Kammer gestellt und sodann die Hauptverhandlung verlassen und keine weiteren Anträge gestellt. Wie das LG mitteilt, war er damit im rechtlichen Sinne säumig. Die Vertreter des klagenden Eigentümers hatten daraufhin ihre Forderungen auf Herausgabe der streitgegenständlichen Räumlichkeiten und Zahlung der entstandenen Nutzungskosten erneuert und den Erlass eines Versäumnisurteils beantragt.

Befangenheitsantrag zurückgewiesen

In der Folge hatte das LG Berlin mit Beschluss vom 05.03.2020 den Befangenheitsantrag als unbegründet zurückgewiesen. Am 06.04.2020 bestätigte das Kammergericht diese Entscheidung. Das jetzt ergangene Versäumnisurteil kann binnen zwei Wochen mit dem Rechtsmittel des Einspruchs angefochten werden. Der Prozess fand am 03.06.2020 aus Sicherheitsgründen am Kriminalgericht Moabit statt. Am Abend zuvor war es bei einer Demonstration für den Erhalt des Wohnprojekts laut Polizei zu 160 Festnahmen gekommen.

LG Berlin, Urteil vom 03.06.2020 - 13 O 212/18

Redaktion beck-aktuell, 3. Juni 2020 (ergänzt durch Material der dpa).