Hauptverhandlungstermin nach Befangenheitsantrag verlassen
Der Vertreter des beklagten Vereins hatte in einem Hauptverhandlungstermin am 30.01.2020 zunächst einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden der Kammer gestellt und sodann die Hauptverhandlung verlassen und keine weiteren Anträge gestellt. Wie das LG mitteilt, war er damit im rechtlichen Sinne säumig. Die Vertreter des klagenden Eigentümers hatten daraufhin ihre Forderungen auf Herausgabe der streitgegenständlichen Räumlichkeiten und Zahlung der entstandenen Nutzungskosten erneuert und den Erlass eines Versäumnisurteils beantragt.
Befangenheitsantrag zurückgewiesen
In der Folge hatte das LG Berlin mit Beschluss vom 05.03.2020 den Befangenheitsantrag als unbegründet zurückgewiesen. Am 06.04.2020 bestätigte das Kammergericht diese Entscheidung. Das jetzt ergangene Versäumnisurteil kann binnen zwei Wochen mit dem Rechtsmittel des Einspruchs angefochten werden. Der Prozess fand am 03.06.2020 aus Sicherheitsgründen am Kriminalgericht Moabit statt. Am Abend zuvor war es bei einer Demonstration für den Erhalt des Wohnprojekts laut Polizei zu 160 Festnahmen gekommen.