Im festgefahrenen Dauerstreit um die Reform der Grundsteuer zwischen Bund und Ländern gibt es wieder Bewegung. Dies erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am 14.06.2019 aus Regierungskreisen.
Demnach haben sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und das Land Bayern zwar bereits auf einen Kompromiss verständigt, dieser scheint dem Vernehmen nach aber noch keine Grundlage für eine große Einigung innerhalb der großen Koalition. Offen ist deshalb auch, ob und in welcher Form das Thema am 16.06.2019 beim Treffen des Koalitionsausschusses in Berlin auf die Tagesordnung kommen wird.
Umfassende Öffnungsklauseln für alle Bundesländer
Die Einigung zwischen Bayern und dem Bund sieht nach dpa-Informationen umfassende Öffnungsklauseln für alle Bundesländer vor, dafür wäre dann zwingend eine Änderung des Grundgesetzes notwendig. Zuvor hatten darüber bereits die "Bild"-Zeitung und das ARD-Hauptstadtstudio berichtet. Weder das Land Bayern noch das Bundesfinanzministerium wollten dies kommentieren.
Forderung nach Öffnungsklausel kam vor allem aus Bayern
Insbesondere Bayern hatte in dem seit mehr als einem Jahr dauernden Streit mit dem Bund eine Öffnungsklausel verlangt, um die Steuerreform in Eigenregie durchführen zu können. Der Freistaat will ein Modell durchsetzen, bei dem sich die Höhe der Abgabe pauschal an der Fläche des Grundstücks orientiert.
BVerfG verlangt Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019
Scholz wollte bisher für alle Bundesländer ein wertabhängiges Modell:
Bei der Berechnung der Grundsteuer sollen vor allem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Das Aufkommen von 14 Milliarden Euro jährlich soll erhalten bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hatte wegen veralteter Bemessungsgrundlagen eine Neuregelung der Grundsteuer bis Ende 2019 verlangt. Bundestag und Bundesrat müssen der komplexen Reform zustimmen.
Redaktion beck-aktuell, 14. Juni 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Schmidt, Gesetzgebungskompetenz zur Neuregelung der Grundsteuer, NVwZ 2019, 103
Kirchhof, Die grundgesetzlichen Grenzen der Grundsteuerreform, DStR 2018, 2661
BVerfG, Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig, DStR 2018, 791
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