Bewegung im Streit zwischen Russland und Europarat

In der Dauerkrise mit Russland ist der Europarat einen Schritt auf Moskau zugegangen. Künftig kann nationalen Delegationen in der Europarats-Versammlung nicht mehr das Stimmrecht bei wichtigen Wahlen entzogen werden, wie die Versammlung am 10.12.2018 mitteilte. Das habe der Geschäftsordnungsausschuss in Paris entschieden. Die sofort wirksame Änderung gilt als entscheidendes Zugeständnis an Moskau. Eine Rückkehr russischer Abgeordneter in die Versammlung scheint damit zumindest etwas wahrscheinlicher.

Streit mit Russland seit Annexion der Krim

Russland schickt seit Jahren keine Abgeordneten mehr nach Straßburg. Seit Sommer 2017 zahlt Moskau zudem keine Beiträge mehr an den Europarat, was die Institution in schwere Geldnöte bringt. Hintergrund des Streits sind Strafen, die die Versammlung im Jahr 2014 gegen die 18 russischen Abgeordneten verhängt hatte - als Reaktion auf die Annexion der ukrainischen Halbinsel Krim. Die Russen verloren unter anderem Stimmrechte. Sollte Moskau im Januar 2019 wieder eine Delegation aufstellen, wären die Abgeordneten vor dieser Sanktionsmöglichkeit sicher.

Signal zur Überwindung der Sackgasse "Sanktionslogik“

"Dies ist ein erster und wichtiger Schritt, die Krise im Europarat zu überwinden", erklärte der Linken-Abgeordnete Andrej Hunko, Mitglied im Geschäftsordnungsausschuss. "Es ist auch ein wichtiges Signal, dass die Sackgasse der Sanktionslogik überwunden werden kann.“ Vor allem Abgeordnete aus der Ukraine hatten sich zuvor lange gegen Zugeständnisse an Russland gewehrt. Im Geschäftsordnungsausschuss habe es jedoch nur wenige Stimmen gegen die Regeländerung gegeben, erklärte der SPD-Abgeordnete Frank Schwabe.

Aufgaben des Europarats

Der Europarat mit Sitz in Straßburg hat die Aufgabe, über die Menschenrechte in seinen 47 Mitgliedstaaten zu wachen, und agiert unabhängig von der EU. Die Parlamentarische Versammlung der Institution kommt viermal im Jahr zusammen. Sie debattiert über gesellschaftliche Missstände, wählt die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und den Generalsekretär des Europarats.

Redaktion beck-aktuell, 11. Dezember 2018 (dpa).

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