Bewährungsstrafe für Ex-Geheimagent Mauss wegen Steuerhinterziehung

Der frühere Geheimagent Werner Mauss ist wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Damit muss der 77-Jährige nicht ins Gefängnis. Die Richter am Bochumer Landgericht zeigten sich am 05.10.2017 überzeugt davon, dass Mauss unter einem Decknamen große Vermögenswerte im Ausland versteckt und dadurch zwischen 2002 und 2011 Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hat.

Staatsanwaltschaft hatte über sechs Jahre Haft beantragt

Mauss hatte die Vorwürfe vor Gericht bestritten, seine Verteidiger forderten einen Freispruch. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung kündigten sie an, Revision einzulegen. Sie warfen den Richtern vor, entlastenden Beweisen "nicht zugänglich" gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und drei Monate Haft beantragt.

Laut Mauss sollten Gelder seine Agententätigkeiten finanzieren

Mauss behauptet, dass ihm die meist in Stiftungen angelegten Millionen nicht zuzurechnen seien. Es handele sich vielmehr um einen Fonds ausländischer Geldgeber, der dazu gedient habe, seine geheimen Agententätigkeiten zu finanzieren. Nach eigenen Angaben war Mauss jahrzehntelang in geheimer Mission für die Bundesregierung unterwegs – unter anderem bei der Befreiung von Geiseln. Ins Visier der Ermittler war er durch eine Steuersünder-CD geraten, die das Land Nordrhein-Westfalen angekauft hatte.

Spende von 200.000 Euro angeordnet

Richter Markus van den Hövel sprach in der Urteilsbegründung von einer "beeindruckenden Lebensleistung" von Mauss, die bei der Urteilsfindung berücksichtigt worden sei. Neben der Bewährungsstrafe wurde außerdem die Zahlung von 200.000 Euro an karitative Organisationen angeordnet.

LG Bochum, Keine Angabe vom 05.10.2017

Redaktion beck-aktuell, 5. Oktober 2017 (dpa).