Mehr Unterstützung für Betroffene extremistischer und terroristischer Taten

Betroffene extremistischer und terroristischer Taten sollen künftig auch bei wirtschaftlichen Schäden unterstützt werden. Bislang konnten Gewerbetreibende, deren Bar, Imbiss oder Kiosk – wie in Halle und Hanau – Ziel eines tödlichen Anschlags geworden ist, nicht auf finanzielle Unterstützung in Form der entsprechenden Härteleistungen des Bundes hoffen. Wie das Bundesjustizministerium am 02.09.2020 mitteilte, wird dies nun geändert.

Bundestag stellt zweckgebunden Mittel zur Verfügung

Mit den Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe und terroristischer Straftaten kann der Bund Hinterbliebene und Verletzte schnell finanziell unterstützen. Der Deutsche Bundestag stellt hierfür jedes Jahr Mittel zweckgebunden zur Verfügung. Nach der neuen Richtlinie zur Zahlung von Unterstützungsleitungen für durch terroristische und extremistische Taten wirtschaftlich Betroffene sind finanzielle Hilfen auch bei wirtschaftlichen Schäden nunmehr möglich. Rückwirkend zum 01.01.2018 können selbstständig tätige Personen und kleine Unternehmen Unterstützungsleistungen erhalten, wenn deren Betriebsstätte Tatort einer terroristischen oder extremistischen Tat geworden ist und die Tat zum Tod von Menschen geführt hat oder hätte führen können. Die maximale Pauschale, deren Höhe unter anderem von der Höhe des Schadens abhängt, beträgt 15.000 Euro.

Rückwirkend für extremistische und terroristische Taten in den vergangenen zwei Jahren

"Rechtsextremistische Anschläge zielen auch auf die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen", betonte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Geschäfte, die zum Ort schrecklicher Taten wurden, müssten unterstützt werden. Deshalb seien die finanziellen Hilfen des Bundes auf wirtschaftliche Schäden ausgeweitet worden. Das gelte rückwirkend für extremistische und terroristische Taten in den vergangenen zwei Jahren. "So können wir auch den Betroffenen in Halle und Hanau in dieser Hinsicht helfen", sagte sie.

Redaktion beck-aktuell, 2. September 2020.