Deutschlands Betriebsrentner werden finanziell entlastet. Ab 2020 müssen sie auf ihre Betriebsrente erst oberhalb eines Freibetrags von gut 159 Euro Beiträge an die Krankenkasse abführen. Der Bundestag verabschiedete am 12.12.2019 ein entsprechendes Gesetz. Bei einer monatlichen Betriebsrente von 169 Euro muss der Kassenbeitrag von 14,6% sowie ein eventueller Zusatzbeitrag damit nur für die 10 Euro jenseits des Freibetrags bezahlt werden.
Lohnentwicklung maßgeblich
Bisher mussten die Betroffene den Beitragssatz auf ihre komplette Betriebsrente zahlen, sobald die Altersbezüge über einer Grenze von 155,75 Euro lagen. Statt dieser Grenze gibt es künftig einen Freibetrag, der ab dem 01.01.2020 zunächst bei exakt 159,25 Euro liegt. Er soll sich aber jährlich entsprechend der Lohnentwicklung verändern.
Redaktion beck-aktuell, 13. Dezember 2019 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der großen Koalition (BT-Drs. 19/15438) und die Beschlussempfehlung mit Detailänderungen (BT-Drs. 19/15877) finden Sie auf der Internetseite des Bundestags im pdf-Format.
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundesrat unterstützt Freibetrag bei Betriebsrenten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.12.2019, becklink 2014891
Bundeskabinett beschließt Entlastung von Betriebsrenten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.11.2019, becklink 2014737
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