Betriebe können verlängerte Corona-Wirtschaftshilfe beantragen

Unternehmen, die nach wie vor von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, können seit Freitag Anträge auf die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 stellen. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mitteilte, sind auch in der verlängerten Überbrückungshilfe IV nur Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30% antragsberechtigt.

Änderungsantrag oder Erstantrag

Die bis Ende Juni verlängerte Überbrückungshilfe IV sei inhaltlich unverändert zur Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März. Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 erhalten haben und weitere Hilfe benötigen, könnten die Förderung für die Verlängerungsmonate April bis Juni 2022 einfach über einen Änderungsantrag erhalten. Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe IV gestellt haben, könnten jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Januar bis Juni 2022 stellen.

Neustarthilfe 2022 für Soloselbstständige

Verlängert werde auch die Neustarthilfe 2022 für Soloselbstständige. Für den Zeitraum April bis Juni 2022 könnten Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Die Antragsstellung in der Neustarthilfe 2022 für das 2. Quartal ist laut Bundeswirtschaftsministerium voraussichtlich Mitte April möglich.

Besonderheiten bei Antragsfristen

Das Ministerium weist darauf hin, dass das Temporary Framework als beihilferechtlicher Rahmen der Überbrückungshilfen Ende Juni ausläuft. Erst- und Änderungsanträge zur Inanspruchnahme der verlängerten Förderung könnten deshalb nur bis zum 15.06.2022 gestellt werden. Dies sei auch der Stichtag zur Ausübung des Wahlrechts zwischen der Überbrückungshilfe IV und der Neustarthilfe 2022. Das Wahlrecht zum Wechsel zwischen beiden Programmen stehe voraussichtlich ab Mai zur Verfügung.

Redaktion beck-aktuell, 1. April 2022.