Schutzimpfung mit höchster Priorität für Betreuungsrichter in Baden-Württemberg

Betreuungsrichter fallen in Baden-Württemberg in die höchste Prioritätsgruppe für eine Coronavirus-Impfung und können ab sofort geimpft werden. Das gibt das Ministerium der Justiz und für Europa bekannt. Die Richter würden zu der Personengruppe gezählt, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind (§ 2 Nr. 2 CoronaImpfV).

Hintergrund: Häufiger Aufenthalt in Pflegeheimen und Krankenhäusern

In Betreuungs- und Unterbringungssachen sei die persönliche Anhörung des Betroffenen zentrale Verfahrensgarantie, auf die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trotz der aktuellen Coronapandemie nicht verzichtet werden kann. Weil die Betroffenen in aller Regel nicht in der Lage sind, zu Gericht zu gehen, würden sie durch den Betreuungsrichter an ihrem aktuellen Aufenthaltsort, insbesondere in Pflegeheimen und Krankenhäusern, aufgesucht, erläutert das Justizministerium.

Redaktion beck-aktuell, 25. Januar 2021.