Betreuungsrichter fallen in Baden-Württemberg in die höchste Prioritätsgruppe für eine Coronavirus-Impfung und können ab sofort geimpft werden. Das gibt das Ministerium der Justiz und für Europa bekannt. Die Richter würden zu der Personengruppe gezählt, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind (§ 2 Nr. 2 CoronaImpfV).
Redaktion beck-aktuell, 25. Januar 2021.
„Impf-Shitstorm” gegen Anwaltsverbände, Meldung der Redaktion beck-aktuell vom 22.01.2021, becklink 2018643