Bund muss 243 Millionen für geplatzte Pkw-Maut zahlen
© digitalstock / stock.adobe.com

Im Streit um Schadenersatz für die geplatzte Pkw-Maut wurde eine Verständigung erzielt. Wie das Betreiberunternehmen Kapsch am 05.06.2023 in einer Börsen-Pflichtmitteilung bekannt gab, ist aufgrund einer "vergleichsweisen Einigung mit der Bundesrepublik Deutschland" eine Zahlung des Bundes von 243 Millionen Euro zu erwarten. Das CSU-Prestigeprojekt war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof als rechtswidrig gestoppt worden.

Zahlung an Firma Autoticket

Direkt danach hatte der Bund die Verträge mit den vorgesehenen Betreibern gekündigt, welche daraufhin 560 Millionen Euro Schadenersatz forderten. Der Bund und der damalige Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatten die Ansprüche aber strikt zurückgewiesen. Es folgte ein Schiedsverfahren. Nach der laut Betreiberseite erzielten Einigung sollen nunmehr 243 Millionen Euro an die Firma Autoticket gezahlt werden – das Gemeinschaftsunternehmen des Mautspezialisten Kapsch und des Ticketanbieters Eventim sollte Betreiberin der Pkw-Maut sein. Mit der Zahlung würden "die wechselseitigen Ansprüche aus dem Betreibervertrag bereinigt und verglichen sein", erläuterte Kapsch. Die vergleichsweise Einigung solle voraussichtlich in den kommenden Tagen finalisiert und ausgefertigt und damit wirksam werden.

Wissing: "Bittere Summe"

Bundesverkehrsminister Volker Wissing bestätigte die Einigung am 05.06.2023 in Berlin. Er bezeichnete den fälligen Schadenersatz als "bittere Summe". Der FDP-Politiker sagte zugleich, der Bund habe Schadensbegrenzung betrieben. Ursprünglich hätten sogar über 700 Millionen Euro Schadenersatzforderung im Raum gestanden. Wissing nannte die geplatzte Pkw-Maut einen schweren Fehler. Er bedauere, dass die Schadenersatzsumme nicht für Infrastruktur-Investitionen zur Verfügung stehe. Er ergänzte, das Schiedsgericht habe eine Beendigung über einen Schiedsspruch vorgeschlagen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages habe grünes Licht gegeben, dass man diesem Schiedsspruch zustimme.

Redaktion beck-aktuell, 6. Juli 2023 (dpa).