Vorgaben für Verbraucherbewertungen auf Online-Marktplätzen
Betreiber von Online-Marktplätzen müssen nach den Plänen des Bundeskabinetts künftig darüber informieren, ob es sich bei den Anbietern, die über ihre Plattform Waren und Dienstleistungen vertreiben, um Unternehmer handelt. Ermöglichen Vergleichs- und andere Vermittlungsplattformen Verbrauchern die Suche nach Waren oder Dienstleistungen verschiedener Anbieter, sollen sie die Hauptparameter ihres Rankings und die Gewichtung dieser Parameter offenlegen müssen. Machen Plattformen, Webshops oder andere Unternehmer Verbraucherbewertungen öffentlich zugänglich, sollen sie künftig darüber informieren müssen, ob und wie sie sicherstellen, dass die Bewertungen tatsächlich von Verbrauchern stammen.
Schadenersatz für Verbraucher geplant
Verbraucher, die durch schuldhafte unlautere geschäftliche Handlungen geschädigt worden sind, erhalten nach dem Entwurf einen Anspruch auf Schadenersatz. Bestimmte grenzüberschreitende Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften in der Europäischen Union sollen in Zukunft eine Ordnungswidrigkeit darstellen, um diese Verstöße einheitlicher sanktionieren zu können.
Verbot der Vermarktung wesentlich unterschiedlicher Waren als identisch
Identisch gekennzeichnete und vermarktete Waren könnten in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten eine unterschiedliche Beschaffenheit oder Rezeptur haben, so das Bundesjustizministerium. Zukünftig sei vorgesehen, dass die Vermarktung einer Ware als identisch mit einer in anderen Mitgliedstaaten auf dem Markt bereitgestellten Ware unzulässig ist, wenn sich die Waren im Hinblick auf ihre Zusammensetzung und Merkmale wesentlich unterscheiden.
Mehr Schutz bei Kaffeefahrten
Das geplante Gesetz erweitere die Anzeigepflicht der Veranstalter gegenüber der zuständigen Behörde auch bei ins Ausland führenden Kaffeefahrten und verschärfe die Informationspflichten bei der Bewerbung solcher Veranstaltungen. Der Vertrieb von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln auf Kaffeefahrten werde verboten und der Bußgeldrahmen von 1.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht.
Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation
Der Gesetzentwurf stelle zudem klar, in welchen Fällen Inhalte als kommerzielle Kommunikation gekennzeichnet werden müssen. Dies habe vor allem Bedeutung für die Frage, wann Influencer oder Blogger von ihnen abgegebene Empfehlungen als Werbung kennzeichnen müssen.