Beschwerde gegen Ende der Ermittlungen zu Tod des Oury Jalloh

Die Familie des 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh hat Beschwerde gegen die Einstellung des Ermittlungsverfahrens angekündigt. Die Familie habe die Nachricht der Staatsanwaltschaft Halle mit Unverständnis und Betroffenheit zur Kenntnis genommen, teilten die Anwältinnen der Familie am 13.10.2017 mit.

Familie bezweifelt, dass das Opfer selbst den Brand verursachte

"Gegen die Einstellung wird Beschwerde geführt und der Staatsanwaltschaft erneut aufgegeben werden, welche weiteren Ermittlungsschritte zwingend zu unternehmen sind", ließen die Familien über die Anwälte erklären. Die Familie und die Unterstützer-Initiative bezweifeln, dass der an Armen und Beinen gefesselte Mann das Feuer selbst legte.

Keine Klärung trotz zweier LG-Prozesse

Die Staatsanwaltschaft Halle hatte am 12.10.2017 bekanntgegeben, dass sie die Ermittlungen eingestellt hat. Es habe keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gegeben, dass jemand anderes den Brand gelegt habe. Eine weitere Aufklärung sei nicht zu erwarten. Zwei Landgerichtsprozesse konnten den Hergang nicht eindeutig aufklären.

Redaktion beck-aktuell, 13. Oktober 2017 (dpa).