Bundesrat will Gaffervideos härter bestrafen

Gaffer, die Videos oder Fotos von Unfällen, Anschlägen oder Naturkatastrophen aufnehmen, im Netz verbreiten und damit tödlich verunglückte Opfer bloßstellen, sollen härter bestraft werden. Dies fordert der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf, den er am 02.03.2018 beschlossen hat.

Verbreitung in sozialen Netzwerken

Immer häufiger fotografierten oder filmten Schaulustige mit ihren stets griffbereiten Smartphones die Opfer von Unglücken, erläutert die Länderkammer. Die so entstandenen Bild- und Videoaufnahmen würden oft in sozialen Netzwerken verbreitet oder an Fernsehsender sowie Zeitungen weitergegeben. Dies verstoße gegen die Persönlichkeitsrechte der Opfer und sei auch für die Angehörigen unzumutbar.

Ausdehnung der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen auf Tote

Der strafrechtliche Schutz gegen ein solches Verhalten sei derzeit jedoch lückenhaft, da er nur lebende Personen erfasst, begründet der Bundesrat seinen Gesetzentwurf. Diese Lücke wolle er schließen, indem der Anwendungsbereich von § 201a StGB auf Verstorbene erweitert werden solle. Unbefugte Aufnahmen von Toten und deren Verbreitung könnten dann mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Auch der Versuch solle strafbar sein – zum Beispiel, wenn Einsatzkräfte noch rechtzeitig einschreiten konnten.

Zweiter Versuch nach 2016

Einen gleichlautenden Vorschlag hatte der Bundesrat bereits 2016 in den Deutschen Bundestag eingebracht – zusammen mit der Forderung, Gaffen insgesamt besser zu bekämpfen. Der Bundestag habe diese Anliegen nur teilweise aufgegriffen: Schaulustige, die den Einsatz von Rettungskräften behindern, könnten seit Sommer 2017 wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft werden. Das Herstellen und Verbreiten von bloßstellenden Fotos und Videos Verstorbener sei jedoch nach wie vor straffrei. Daher möchte der Bundesrat das Thema erneut in den Bundestag bringen.

Redaktion beck-aktuell, 2. März 2018.