Gaffer, die Videos oder Fotos von Unfällen, Anschlägen oder Naturkatastrophen aufnehmen, im Netz verbreiten und damit tödlich verunglückte Opfer bloßstellen, sollen härter bestraft werden. Dies fordert der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf, den er am 02.03.2018 beschlossen hat.
Verbreitung in sozialen Netzwerken
Immer häufiger fotografierten oder filmten Schaulustige mit ihren stets griffbereiten Smartphones die Opfer von Unglücken, erläutert die Länderkammer. Die so entstandenen Bild- und Videoaufnahmen würden oft in sozialen Netzwerken verbreitet oder an Fernsehsender sowie Zeitungen weitergegeben. Dies verstoße gegen die Persönlichkeitsrechte der Opfer und sei auch für die Angehörigen unzumutbar.
Ausdehnung der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen auf Tote
Der strafrechtliche Schutz gegen ein solches Verhalten sei derzeit jedoch lückenhaft, da er nur lebende Personen erfasst, begründet der Bundesrat seinen Gesetzentwurf. Diese Lücke wolle er schließen, indem der Anwendungsbereich von § 201a StGB auf Verstorbene erweitert werden solle. Unbefugte Aufnahmen von Toten und deren Verbreitung könnten dann mit Geldstrafen oder Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Auch der Versuch solle strafbar sein – zum Beispiel, wenn Einsatzkräfte noch rechtzeitig einschreiten konnten.
Zweiter Versuch nach 2016
Einen gleichlautenden Vorschlag hatte der Bundesrat bereits 2016 in den Deutschen Bundestag eingebracht – zusammen mit der Forderung, Gaffen insgesamt besser zu bekämpfen. Der Bundestag habe diese Anliegen nur teilweise aufgegriffen: Schaulustige, die den Einsatz von Rettungskräften behindern, könnten seit Sommer 2017 wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft werden. Das Herstellen und Verbreiten von bloßstellenden Fotos und Videos Verstorbener sei jedoch nach wie vor straffrei. Daher möchte der Bundesrat das Thema erneut in den Bundestag bringen.
Redaktion beck-aktuell, 2. März 2018.
Weiterführende Links
Zum Thema im Internet
Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) - Effektive Bekämpfung von sogenannten "Gaffern" sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen (Drs.-Nr.: 41/18) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seite der Länderkammer, ebenso den dazugehörigen Plenarantrag (Drs.-Nr.: 41/1/18). Auch den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) - Effektive Bekämpfung von sogenannten "Gaffern" sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen (Drs.-Nr.: 226/16) finden Sie als pdf-Dokument auf den Seiten des Bundesrats.
Aus der Datenbank beck-online
Havliza, Auch Tote verdienen Schutz vor Gaffern!, DRiZ 2018, 86
Voss/Winkelmeier-Becker, Gaffen am Unfallort bestrafen?, DRiZ 2017, 162
Strafbarkeit von Schaulustigen bei Verkehrsunfällen, NJW-Spezial 2016, 555
Pistorius, Härtere Strafen für Gaffer?, ZRP 2016, 158
Nehm, Härtere Strafen für Gaffer?, ZRP 2016, 158
Aus dem Nachrichtenarchiv
Fotografieren von Unfall-Toten soll strafbar werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.01.2018, becklink 2008901
AG Bremervörde: Vier Monate Haft für Hauptangeklagten in "Gaffer-Prozess, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 27.04.2017, becklink 2006482
Gesetzentwurf des Bundesrates: "Gaffen" bei Unfällen soll strafbar werden, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.08.2016, becklink 2004096