Urteil gegen Sarkozy wegen Bestechung in zweiter Instanz bestätigt

Ein Berufungsgericht hat die Verurteilung von Frankreichs früherem Präsidenten Nicolas Sarkozy wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme bestätigt. Das Gericht in Paris hielt am Mittwoch an der Verurteilung des 68-Jährigen in erster Instanz zu drei Jahren Haft fest, wovon zwei auf Bewährung ausgesetzt wurden. Das eine Jahr Haft darf Sarkozy zuhause unter elektronischer Überwachung absitzen. Seine Verteidigung hat bereits Revision angekündigt.

Anklage: Unabhängigkeit der Justiz gefährdet

Konkret geht es in dem Verfahren darum, dass der ehemalige konservative Präsident 2014 über seinen langjährigen Anwalt Thierry Herzog versucht haben soll, von dem Juristen Gilbert Azibert Ermittlungsgeheimnisse in einer anderen Affäre zu erhalten. Im Gegenzug wurde Azibert Unterstützung bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco angeboten. Im Kern habe dieses Verhalten die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet, argumentierte die Anklage. Auch Herzog und Azibert wurden in erster Instanz zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung. Das Berufungsgericht bestätigte diese Strafen am Mittwoch. Wie die Vorsitzende Richterin Sophie Clément in der Urteilsbegründung sagte, wiegen die von Sarkozy begangenen Taten umso schwerer, weil sie von einem ehemaligen Präsidenten begangen worden seien.

Verteidigung will sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen

Nach der Verurteilung von Sarkozy hat seine Verteidigerin eine Revision gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts angekündigt. "Die Justiz ist manchmal ein sehr langer und schwieriger Weg, wir befinden uns noch am Anfang dieses Weges und dieser setzt sich fort", sagte Anwältin Jacqueline Laffont am Mittwoch in Paris. "Nicolas Sarkozy ist unschuldig, was die ihm vorgeworfenen Taten angeht." Man werde sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen. "Wir geben diesen Kampf nicht auf, der ein gerechter Kampf ist angesichts eines besonders ungerechten Urteils."

Redaktion beck-aktuell, 17. Mai 2023 (dpa).