Berufsverband der Insolvenzverwalter ernennt neuen Ombudsmann

Seit dem 01.07.2017 ist Richter am Amtsgericht a. D. Rudolf Voß neuer Ombudsmann des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter (VID). Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich. Im Konfliktfall mit Insolvenzverwaltern können sich Gläubiger, aber auch Schuldner an den Ombudsmann wenden. Dies jedoch nur dann, wenn der Verwalter Mitglied des VID ist.

Ombudsmann bei Konflikten mit Insolvenzverwaltern als Schlichter tätig

Der Ombudsmann wirke lediglich vermittelnd, erläutert der VID. Häufige Ursache für Beschwerden seien Probleme in der Kommunikation. Die Mitglieder des VID verpflichteten sich zur Einhaltung von hohen Qualitätsanforderungen. Dazu gehöre auch die Verpflichtung, mit dem Ombudsmann zu kooperieren. 2016 habe es lediglich eine Handvoll Beschwerden gegeben, in denen ausnahmslos habe vermittelt werden können. 

Voß war 16 Jahre Konkurs- und Insolvenzrichter

Voß hat in Kiel und München Rechtswissenschaften studiert. Er war von 1977 bis 1981 Staatsanwalt in München und danach bis zu seinem Ruhestand Richter am Amtsgericht München, davon 16 Jahre als Konkurs- und Insolvenzrichter.

Redaktion beck-aktuell, 4. Juli 2017.

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