Berufskrankheiten: 2021 deutlich mehr Verdachtsanzeigen

2021 hat sich die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit gegenüber 2020 verdoppelt, die der Anerkennungen hat sich sogar verdreifacht. Prägend sei dabei die Corona-Pandemie gewesen, wie aus dem der Bericht "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Berichtsjahr 2021" hervorgeht, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellt hat.

Mehr Arbeitsunfälle – weniger tödliche Wegeunfälle

Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit habe sich von 111.055 im Jahr 2020 auf 232.206 deutlich erhöht, 2019 habe es 84.853 Anzeigen gegeben. Die Zahl der Anerkennungen habe sich 2021 gegenüber 2020 auf 126.213 sogar verdreifacht. Ferner hätten sich 2021 865.609 und damit rund fünf Prozent mehr meldepflichtige Arbeitsunfälle im Vergleich zum Vorjahr ereignet. Demgegenüber habe es weniger tödliche Wegeunfälle gegeben. Nach 242 Todesfällen im Jahr 2020 seien 2021 234 Menschen auf dem Weg zur Arbeit oder zurück verunglückt.

Arbeitszeiterfassung: Geringste Verbreitung im Dienstleistungsbereich

Der Bericht enthalte unter anderem auch Daten und Ergebnisse zum Thema Arbeitszeiterfassung, berichtet die Bundesanstalt weiter. Das Bundesarbeitsgericht entschied im September (BeckRS 2022, 25477), dass die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Arbeitgeber aufzuzeichnen ist. Wie weit die Arbeitszeiterfassung in Deutschland bereits verbreitet sei, zeigten Daten der BAuA Arbeitszeitbefragung 2021. Danach erfassten 79% der Beschäftigten ihre Arbeitszeit, 66% mit und 13% ohne Arbeitszeitkonto. Jedoch ließen sich deutliche Unterschiede in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen finden. Während in der Industrie rund 75% der Beschäftigten ihre Arbeitszeiten mit einem Konto und 10% ohne ein Arbeitszeitkonto erfassten, liege der Anteil der Beschäftigten im Dienstleistungsbereich mit Erfassung und Verbuchung auf einem Arbeitszeitkonto bei nur 59%. Jede oder jeder Vierte (25%) gebe hier sogar an, die Arbeitszeit nicht zu erfassen. Auch im öffentlichen Dienst und im Handwerk sei die Arbeitszeiterfassung auf einem Konto mit 68% beziehungsweise mit 67% recht verbreitet (ohne Konto 11% bzw. 15%).

Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2022.