Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat ein Auge auf die Entwicklung nach der Pannenwahl in Berlin
und könnte eine Beobachtermission zur Wahl-Wiederholung am 12. Februar schicken. Noch sei aber keine Einladung aus Berlin eingetroffen, sagte Meaghan Fitzgerald, die Abteilungsleiterin Wahlen des OSZE-Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte
(ODIHR), gestern der Deutschen Presse-Agentur. Nach einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs muss die Wahl zum Abgeordnetenhaus wegen zahlreicher Pannen wiederholt werden.
OEZE-Beobachtung auch bei Regionalwahlen möglich
Landeswahlleiter Stephan Bröchler sagte dem "Tagesspiegel" (Montag), er würde "ohne eine
Sekunde zu zögern" OSZE-Beobachter einladen, und er werde das angehen. Die OSZE hatte auch zu den Wahlen am 26.09.2021 ein
Expertenteam entsandt. Beobachtermissionen in den Mitgliedsstaaten seien bei nationalen Wahlen üblich, aber auch bei Regionalwahlen möglich, sagte Fitzgerald. "Für uns ist der nächste Schritt, sobald wir eine Einladung bekommen, zu entscheiden, ob unsere Beobachtung nötig ist oder nicht", sagte sie. Dann würde auch darüber entschieden, welchen Umfang eine Beobachtermission hätte.
Kurzer Vorlauf kein Hindernis
2021 waren vier Experten zur Beobachtung der Bundestags- wie auch der Abgeordnetenhauswahl nach Berlin entsandt worden. Kleine Missionen seien üblich, wenn hohes Vertrauen der Beteiligten und Bürger in die Kompetenz der Institutionen herrsche, sagte Fitzgerald. Bei einer Mission zur Wiederholungswahl würde auf Grundlage der jüngsten Entwicklungen neu entschieden. Der kurze Vorlauf von nur 90 Tagen sei kein Hindernis.
OSZE seit Helsinki-Akte etabliert
Die OSZE ist ein Forum zur Zusammenarbeit von 57 Staaten, das auf die sogenannte Helsinki-Akte zu Zeiten des Kalten Kriegs 1975 zurückgeht. Das ODIHR sitzt in Warschau und ist für Wahlbeobachtung zuständig. Die Berliner AfD-Vorsitzende Kristin Brinker erklärte: "Es ist
traurig, aber notwendig: Die OSZE muss die Wahl zum Abgeordnetenhaus beobachten."
Gitta Kharraz, 22. November 2022 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Kokott, Souveräne Gleichheit und Demokratie im Völkerrecht, ZaöRV 2004, 517
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