Berliner Strafjustiz äußert sich zu Silvesterausschreitungen

Nach den Silvesterkrawallen hat die Berliner Strafjustiz rasche Urteile angekündigt. Die Ereignisse zeigten ein ungeahntes und nicht hinnehmbares Maß an Aggressivität gegenüber denjenigen, deren Ziel und Aufgabe es sei, für die Sicherheit der Berliner Bürger zu sorgen, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von Justizsenatorin Lena Kreck (Die Linke), Kammergerichtspräsident Bernd Pickel und Generalstaatsanwältin Margarete Koppers.

"Neuköllner Modell" für eine rasche Strafverfolgung

Die ersten Verfahren seien bereits bei der Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung eingegangen, so Justizsenatorin Kreck. Durch die Konzentration der Verfahren in einer entsprechenden Schwerpunktabteilung werde eine schnelle und einheitliche Bearbeitung erfolgen. Mit Blick auf die jugendlichen Täterinnen und Tätern verweist die Stellungnahme auf das sogenannte Neuköllner Modell, ein Unterfall des vereinfachten Jugendverfahrens, welches seit Jahren dazu beitrage, dass in Jugendstrafverfahren die Strafe "auf dem Fuße" folgt, und damit dem Erziehungsgedanken Rechnung trage. Das Neuköllner Modell eigne sich jedoch nur für Jugendliche, die wegen eines einfach gelagerten Sachverhalts der einfachen bis mittleren Kriminalität beschuldigt würden.

Justiz setzt auch auf Gewaltprävention

Aufgabe der Strafjustiz sei die angemessene Reaktion auf ein strafbares Verhalten. Diese Reaktion stelle jedoch nicht das Allheilmittel zur Verhinderung neuer Straftaten dar, sagt Generalstaatsanwältin Koppers. Die einen Rechtsstaat auszeichnende Strafverfolgung umfasse eine Verfahrensführung, die mit der bestmöglichen Beschleunigung, aber auch der erforderlichen Sorgfalt, zu fairen, durchdachten Einzelfallentscheidungen führe. Die Forderung nach lediglich "schneller" und "konsequenter" Strafverfolgung verkürze diese Anforderungen in besorgniserregender Weise.

Silvesterkrawalle kein "berlintypisches Phänomen"

Bei den Silvestervorkommnissen handele es sich zudem weder um ein neues noch um ein berlintypisches Phänomen. Die bei derartigen Vorkommnissen aufgeworfene Problematik sei mannigfaltig – und werfe insbesondere soziale und bildungspolitische Fragen auf. Jenseits der Strafverfolgung will die Justiz daher die ressortübergreifende präventive Arbeit insbesondere mit Kindern und Jugendlichen in den Fokus nehmen. Das "Neuköllner Modell" stehe für die eine Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und Gerichte mit anderen Einrichtungen, die durch Bildungsangebote, Integrationsprojekte und Kinder- und Jugendarbeit eine diskriminierungsfreie Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden in der Gesellschaft ermöglichen sollen.

Redaktion beck-aktuell, 12. Januar 2023.

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