Die Berliner Behörden haben den Moschee-Verein Fussilet verboten, in dem auch der Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri verkehrte. Die Gebetsräume waren nach Erkenntnissen der Polizei ein Treffpunkt gewaltbereiter Islamisten. Die Polizei durchsuchte am 28.02.2017 mehrere Objekte in der Hauptstadt.
Moschee schloss ihre Räume zuvor bereits von selbst
Nach Angaben eines Polizeisprechers lief der Einsatz mit 460 Beamten seit sechs Uhr morgens und erfolgte als Amtshilfe für die Innenverwaltung. Dem Verbotsantrag der Innenverwaltung hatte das Verwaltungsgericht nach Angaben der Polizei bereits am 15.02.2017 stattgegeben. Die Moschee schloss ihre Räume bereits vor einer Woche von selbst. Nach damaligen Angaben von Innensenator Andreas Geisel hatte der Fussilet-Verein auch seinen Mietvertrag für die Räume gekündigt. Bei den durchsuchten Orten handele es sich um Wohnungen, zwei Firmensitze und sechs Hafträume in den Berliner Haftanstalten Moabit und Tegel, twitterte die Polizei.
Radikalisierung von Muslimen für IS-Kampf in Syrien
In der Moschee soll auch Geld für Terroranschläge in Syrien gesammelt worden sein. Beim Islamunterricht sollen Muslime - meist Türken und Kaukasier - für den bewaffneten Kampf der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien radikalisiert worden sein. Die Polizei beobachtete den Hauseingang von einer gegenüberliegenden Polizeiwache aus zeitweise mit einer Kamera. Über eine Verbotsverfügung gegen den Verein Fussilet 33 wurde seit 2015 diskutiert. Unter dem früheren Innensenator Frank Henkel (CDU) soll in der Verwaltung ein Beamter mit dem Verbotsverfahren befasst gewesen sein. Als der krank wurde, ruhte der Vorgang. Nach dem Terroranschlag sollte das Verbot eigentlich schnell kommen.
Redaktion beck-aktuell, 1. März 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Kaufmann, "Einschreiten, bevor ein Anschlag passiert", DRiZ 2015, 412
Aus dem Nachrichtenarchiv
Sicherheitsbehörden verbieten Moscheeverein in Stuttgart, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.12.2015, becklink 2001990
BVerwG, Verbot der Vereine DawaFFM und Dar al Schabab e.V. rechtmäßig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.05.2014, becklink 1032508