Ber­li­ner Mie­ten­de­ckel kommt – Ab­ge­ord­ne­te be­schlie­ßen Ge­setz

Ber­lin führt als ers­tes Bun­des­land einen Mie­ten­de­ckel ein. Das Ab­ge­ord­ne­ten­haus be­schloss das Ge­setz am 30.01.2020 mit sei­ner rot-rot-grü­nen Mehr­heit gegen die Stim­men der Op­po­si­ti­on, die den Mie­ten­de­ckel ge­schlos­sen ab­lehn­te. Mit dem Ge­setz sol­len die Mie­ten in der Haupt­stadt für fünf Jahre nicht stei­gen dür­fen, nach­dem die Prei­se für Wohn­raum in den ver­gan­ge­nen Jah­ren spür­bar ge­klet­tert sind. Kla­gen gegen den Mie­ten­de­ckel gel­ten als si­cher.

CDU-Frak­ti­ons­chef kün­digt recht­li­ches Vor­ge­hen an

"Die ein­zig ver­ant­wor­tungs­vol­le Hand­lungs­op­ti­on", nann­te Stadt­ent­wick­lungs­se­na­to­rin Kat­rin Lomp­scher (Linke) das Ge­setz in der De­bat­te vor der na­ment­li­chen Ab­stim­mung. "Der Mie­ten­de­ckel wird wie­der so etwas wie Au­gen­hö­he zwi­schen Ver­mie­tern und Mie­tern schaf­fen." Für Ber­lins CDU-Frak­ti­ons­chef Bur­kard Dr­eg­ger de­ckelt das Ge­setz nicht die Mie­ten, son­dern den Woh­nungs­bau. Seine Frak­ti­on werde vor das Ver­fas­sungs­ge­richt zie­hen. FDP-Frak­ti­ons­chef Se­bas­ti­an Czaja nann­te den Mie­ten­de­ckel po­pu­lis­tisch. 

Be­stands­mie­ten sol­len ge­senkt wer­den dür­fen

Nach dem Ge­setz dür­fen Be­stands­mie­ten ge­senkt wer­den, wenn sie die in der Mieten­ta­bel­le fest­ge­leg­te Ober­gren­ze um mehr als 20% über­schrei­ten. Das gilt aber erst neun Mo­na­te nach Ver­kün­dung des Ge­set­zes. Aus­ge­nom­men von den Mie­ten­de­ckel-Re­ge­lun­gen sind alle Neu­bau­woh­nun­gen, die ab dem 01.01.2014 be­zugs­fer­tig wur­den.

Op­po­si­ti­on sieht Ver­fas­sungs­ver­stoß

Kri­ti­ker hal­ten den Mie­ten­de­ckel nicht für ge­eig­net, den An­stieg der Mie­ten zu ver­hin­dern und zur Ent­span­nung auf dem Woh­nungs­markt bei­zu­tra­gen. Ver­bän­de aus der Woh­nungs­bau- und Im­mo­bi­li­en­wirt­schaft wer­fen dem Senat vor, der Mie­ten­de­ckel werde das Pro­blem sogar noch ver­schär­fen, weil In­ves­to­ren ab­ge­schreckt wür­den. Die Op­po­si­ti­ons­par­tei­en be­män­geln zudem, der Mie­ten­de­ckel werde nicht nur in der Pra­xis schei­tern, son­dern ver­sto­ße auch gegen die Ver­fas­sung. In die­ser Frage sind al­ler­dings eine Reihe von ju­ris­ti­schen Gut­ach­tern zu un­ter­schied­li­chen Ein­schät­zun­gen ge­kom­men. Unter an­de­rem gilt als un­si­cher, ob ein Bun­des­land wie Ber­lin über­haupt ein sol­ches Ge­setz be­schlie­ßen kann. Lomp­scher be­zeich­ne­te den Mie­ten­de­ckel als "ju­ris­ti­sches Neu­land". Auch im Re­gie­rungs­bünd­nis war nicht zu­letzt die Frage um­strit­ten, ob und wie Mie­ten nicht nur ge­de­ckelt, son­dern auch ge­senkt wer­den kön­nen.

Weder in­halt­li­cher noch ju­ris­ti­scher Streit be­en­det

Dar­auf ver­las­sen, dass die Mie­ten in den nächs­ten fünf Jah­ren tat­säch­lich nicht mehr er­höht wer­den, kön­nen sich die Ber­li­ner nicht: Ent­schei­dend wird sein, wie die Ge­rich­te ur­tei­len. Lomp­scher sagte, der in­halt­li­che und ju­ris­ti­sche Streit sei nicht be­en­det.

Redaktion beck-aktuell, 30. Januar 2020 (dpa).

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