Berliner Landesparlament beschließt Antidiskriminierungsgesetz

Berlin bekommt als erstes Bundesland ein Antidiskriminierungsgesetz. Das hat das Landesparlament am 04.06.2020 beschlossen. Es soll die rund 3,8 Millionen Menschen in der Hauptstadt vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land Berlin ermöglichen, wenn es nachweislich doch dazu gekommen ist. Für das Gesetz stimmten 86 der 143 anwesenden Abgeordneten, 57 votierten dagegen.

Neuregelung umstritten

Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) aus der Verwaltung des grünen Justizsenators Dirk Behrendt gilt als umstritten. Die Berliner CDU und der Beamtenbund (dbb) hatten die Abgeordneten noch am 03.06.2020 aufgefordert, mit Nein zu stimmen. Kritiker des Gesetzes wie der Berliner CDU-Vorsitzende Kai Wegner befürchten, Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes müssten damit rechnen, mit Vorwürfen überzogen zu werden.

Umkehr der Beweislast moniert

Ein weiterer Kritikpunkt lautet, durch das Gesetz werde die Beweislast umgekehrt, sodass beispielsweise Polizisten künftig nachweisen müssten, dass Diskriminierungsvorwürfe gegen sie falsch seien. Die Justizsenatsverwaltung hat diese Kritik zurückgewiesen.

Unions-Politiker fordern Konsequenzen bei Amtshilfe

Die innenpolitischen Sprecher von CDU und CSU in Bund und Ländern fordern vor dem Hintergrund des Gesetzesbeschlusses, dass die Innenminister aller anderen 15 Länder vorerst keine Polizisten mehr zur Amtshilfe nach Berlin schicken. Das neue Gesetz stelle die Polizei und den ganzen öffentlichen Dienst "unter Generalverdacht, grundsätzlich und strukturell zu diskriminieren", kritisierte der baden-württembergische CDU-Innenpolitiker Thomas Blenke. "Deutschland ist nicht USA. Wir haben hier kein Rassismus-Problem in der Polizei."

Anreiz für "fadenscheinige Diskriminierungsvorwürfe" befürchtet

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, das Gesetz animiere "mit weitreichenden Entschädigungsregelungen die falschen Leute geradezu, die Polizei mit fadenscheinigen Diskriminierungsvorwürfen zu überziehen, um Kasse zu machen". Er fragte: "Wie soll der rechtschaffene Bürger der Berliner Polizei vertrauen können, wenn es selbst deren Landesregierung offenbar nicht tut?"

Redaktion beck-aktuell, 5. Juni 2020 (dpa).