Die bisherige Verneinung des Anfangsverdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung durch die Berliner Strafverfolgungsbehörden sei demnach nicht zu beanstanden, sagte am Mittwoch ein Sprecher der Justizverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
Senatorin Badenberg hatte die Prüfung in ihrem Haus aufgrund von Entscheidungen im benachbarten Brandenburg veranlasst. Dort laufen Ermittlungen gegen die Letzte Generation wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Hintergrund des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin sind unter anderem Attacken von Aktivisten seit April 2022 auf Anlagen der Raffinerie PCK Schwedt. Das Landgericht Potsdam hatte ebenfalls einen Anfangsverdacht gesehen, dass es sich bei der Klimagruppe um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte.
"Nur bedingte Übertragbarkeit auf Berlin"
"Aus Sicht des Fachbereiches lässt sich die Entscheidung aus Brandenburg nur bedingt auf die Situation in Berlin anwenden", hieß es nun von der Justizverwaltung in Berlin. Allerdings schließe dies eine künftige andere Bewertung nicht aus. So sei "insbesondere die Entwicklung des Protestgeschehens in die fortlaufende strafrechtliche Bewertung der Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Berlin einzubeziehen", hieß es weiter.
Die Letzte Generation macht seit 2022 regelmäßig insbesondere mit Sitzblockaden auf Straßen auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam. Bei der Berliner Staatsanwaltschaft sind nach eigenen Angaben bislang rund 2.000 Verfahren dazu gelandet.