Berlin verschärft Corona-Regeln für Demos und private Feiern

Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen verschärft das Land Berlin die Schutzmaßnahmen bei Demonstrationen und privaten Feiern. Dazu wurde die Infektionsschutzverordnung ab 05.09.2020 gleich an mehreren Stellen verschärft, wie Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) mitteilte. Demonstranten müssen künftig Masken tragen und auch für private Feiern müssen bald Hygieneschutzkonzepte vorgelegt werden.

Maskenpflicht bei Demonstrationen

Nach der bisherigen Infektionsschutzverordnung war etwa Teilnehmern von Demonstrationen nicht vorgeschrieben, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Bisher sei das im jeweiligen Hygienekonzept zu regeln gewesen, sagte Kalayci. Nun gilt bei öffentlichen Versammlungen wie Demonstrationen mit mehr als 100 Teilnehmern in Berlin Maskenpflicht. Sie soll auch bei einer geringeren Teilnehmerzahl gelten, wenn bei der Demonstration skandiert oder gesungen wird. Ausnahmen sind etwa für Autokorsos oder Fahrraddemonstrationen vorgesehen.

Verweis auf hohes Gesundheitsrisiko bei großen Versammlungen

Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte am 31.08.2020 im Innenausschuss für die neue Regelung plädiert und dabei auf das vergangene Wochenende hingewiesen. Am 29.08.2020 hatten nach Schätzungen der Behörden an den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen in Berlin insgesamt rund 38.000 Menschen teilgenommen. Eigentlich wollten die Berliner Behörden die Versammlungen verbieten, sie unterlagen jedoch vor Gerichten. Als Grund für die Verbotsverfügung hatte die Polizei angeführt, durch die Ansammlung Zehntausender Menschen - oft ohne Maske und Abstand - entstehe ein zu hohes Gesundheitsrisiko.

Gastgeber von Privatfeiern müssen nun Hygienekonzept vorlegen

Eine weitere Verschärfung gibt es für private Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstagspartys. Für diese müssen Gastgeber in Berlin künftig ein Hygienekonzept vorlegen. Das gilt ab einer Größe von 50 Teilnehmern für Veranstaltungen drinnen wie draußen. Es muss zum Beispiel dafür gesorgt werden, dass die Abstandsregel von 1,50 Metern eingehalten wird. Auch müssen die Gastgeber sicherstellen, dass sich die Kontakte nachverfolgen lassen, wenn einer der Gäste positiv auf Covid-19 getestet werden sollte. An der Obergrenze für solche Veranstaltungen ändert sich nichts: Sie liegt bei 750 Teilnehmern in geschlossenen Räumen und bei 5.000 im Freien.

Verschärfung auch bei Feiern in Gaststätten

Verschärft wurden zudem die bisherigen Regelungen für Gaststätten. Diese galten bisher nicht für geschlossene Gesellschaften, also etwa Hochzeiten. "Deswegen haben wir das jetzt glatt gezogen“, sagte Kalayci. Alle Regeln gelten entsprechend nun auch in diesem Fall, also etwa die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, solange man nicht am eigenen Platz sitzt.

Pflicht zur Erfassung von Gästedaten

Die Pflicht zur Erfassung von Gästedaten besteht ferner künftig nicht nur für die Innenräume, sondern auch für die Außengastronomie. Die Gäste werden nun verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen - ansonsten droht ein Bußgeld zwischen 50 und 500 Euro. Die Kontaktnachverfolgung sei ein Thema, "wo wir viel Nachlässigkeit beobachten", sagte Kalayci.

Redaktion beck-aktuell, 2. September 2020 (dpa).