Ber­lin ver­schärft Co­ro­na-Re­geln für Demos und pri­va­te Fei­ern

An­ge­sichts stei­gen­der Co­ro­na-In­fek­ti­ons­zah­len ver­schärft das Land Ber­lin die Schutz­maß­nah­men bei De­mons­tra­tio­nen und pri­va­ten Fei­ern. Dazu wurde die In­fek­ti­ons­schutz­ver­ord­nung ab 05.09.2020 gleich an meh­re­ren Stel­len ver­schärft, wie Ge­sund­heits­se­na­to­rin Dilek Ka­lay­ci (SPD) mit­teil­te. De­mons­tran­ten müs­sen künf­tig Mas­ken tra­gen und auch für pri­va­te Fei­ern müs­sen bald Hy­gie­neschutz­kon­zep­te vor­ge­legt wer­den.

Mas­ken­pflicht bei De­mons­tra­tio­nen

Nach der bis­he­ri­gen In­fek­ti­ons­schutz­ver­ord­nung war etwa Teil­neh­mern von De­mons­tra­tio­nen nicht vor­ge­schrie­ben, einen Mund-Nase-Schutz zu tra­gen. Bis­her sei das im je­wei­li­gen Hy­gie­ne­kon­zept zu re­geln ge­we­sen, sagte Ka­lay­ci. Nun gilt bei öf­fent­li­chen Ver­samm­lun­gen wie De­mons­tra­tio­nen mit mehr als 100 Teil­neh­mern in Ber­lin Mas­ken­pflicht. Sie soll auch bei einer ge­rin­ge­ren Teil­neh­mer­zahl gel­ten, wenn bei der De­mons­tra­ti­on skan­diert oder ge­sun­gen wird. Aus­nah­men sind etwa für Au­to­kor­sos oder Fahr­rad­de­mons­tra­tio­nen vor­ge­se­hen.

Ver­weis auf hohes Ge­sund­heits­ri­si­ko bei gro­ßen Ver­samm­lun­gen

In­nen­se­na­tor An­dre­as Gei­sel (SPD) hatte am 31.08.2020 im In­nen­aus­schuss für die neue Re­ge­lung plä­diert und dabei auf das ver­gan­ge­ne Wo­chen­en­de hin­ge­wie­sen. Am 29.08.2020 hat­ten nach Schät­zun­gen der Be­hör­den an den Pro­tes­ten gegen die Co­ro­na-Maß­nah­men in Ber­lin ins­ge­samt rund 38.000 Men­schen teil­ge­nom­men. Ei­gent­lich woll­ten die Ber­li­ner Be­hör­den die Ver­samm­lun­gen ver­bie­ten, sie un­ter­la­gen je­doch vor Ge­rich­ten. Als Grund für die Ver­bots­ver­fü­gung hatte die Po­li­zei an­ge­führt, durch die An­samm­lung Zehn­tau­sen­der Men­schen - oft ohne Maske und Ab­stand - ent­ste­he ein zu hohes Ge­sund­heits­ri­si­ko.

Gast­ge­ber von Pri­vat­fei­ern müs­sen nun Hy­gie­ne­kon­zept vor­le­gen

Eine wei­te­re Ver­schär­fung gibt es für pri­va­te Fei­ern wie Hoch­zei­ten oder Ge­burts­tags­par­tys. Für diese müs­sen Gast­ge­ber in Ber­lin künf­tig ein Hy­gie­ne­kon­zept vor­le­gen. Das gilt ab einer Größe von 50 Teil­neh­mern für Ver­an­stal­tun­gen drin­nen wie drau­ßen. Es muss zum Bei­spiel dafür ge­sorgt wer­den, dass die Ab­stands­re­gel von 1,50 Me­tern ein­ge­hal­ten wird. Auch müs­sen die Gast­ge­ber si­cher­stel­len, dass sich die Kon­tak­te nach­ver­fol­gen las­sen, wenn einer der Gäste po­si­tiv auf Covid-19 ge­tes­tet wer­den soll­te. An der Ober­gren­ze für sol­che Ver­an­stal­tun­gen än­dert sich nichts: Sie liegt bei 750 Teil­neh­mern in ge­schlos­se­nen Räu­men und bei 5.000 im Frei­en.

Ver­schär­fung auch bei Fei­ern in Gast­stät­ten

Ver­schärft wur­den zudem die bis­he­ri­gen Re­ge­lun­gen für Gast­stät­ten. Diese gal­ten bis­her nicht für ge­schlos­se­ne Ge­sell­schaf­ten, also etwa Hoch­zei­ten. "Des­we­gen haben wir das jetzt glatt ge­zo­gen“, sagte Ka­lay­ci. Alle Re­geln gel­ten ent­spre­chend nun auch in die­sem Fall, also etwa die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tra­gen, so­lan­ge man nicht am ei­ge­nen Platz sitzt.

Pflicht zur Er­fas­sung von Gäste­da­ten

Die Pflicht zur Er­fas­sung von Gäste­da­ten be­steht fer­ner künf­tig nicht nur für die In­nen­räu­me, son­dern auch für die Au­ßen­gas­tro­no­mie. Die Gäste wer­den nun ver­pflich­tet, voll­stän­di­ge und wahr­heits­ge­mä­ße An­ga­ben zu ma­chen - an­sons­ten droht ein Bu­ß­geld zwi­schen 50 und 500 Euro. Die Kon­takt­nach­ver­fol­gung sei ein Thema, "wo wir viel Nach­läs­sig­keit be­ob­ach­ten", sagte Ka­lay­ci.

Redaktion beck-aktuell, 2. September 2020 (dpa).

Mehr zum Thema