Deutschland und Frankreich wollen beim geplanten Ausstieg aus dem umstrittenen Massentöten männlicher Küken gemeinsam vorgehen. Das vereinbarten Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) und ihr französischer Kollege Didier Guillaume am 16.10.2019 am Rande des deutsch-französischen Ministerrats in Toulouse. Dafür soll nach Angaben des deutschen Ministeriums auch ein Fahrplan abgestimmt werden. Ziel sei, bis Ende 2021 aus dem Töten von auszusteigen.
Lösung im Einsatz neuer Technologien
Beide Länder wollen dafür unter anderem Erkenntnisse zu verfügbaren Technologien austauschen. Geplant ist zudem ein deutsch-französisches Treffen voraussichtlich Anfang nächsten Jahres mit Geflügelverbänden, Tier- und Verbraucherschützern, Wissenschaft und Handel.
Töten männlicher Küken in Deutschland nur noch übergangsweise zulässig
In Deutschland ist das Töten von Küken in der Legehennenzucht nur noch für eine Übergangszeit zulässig, wie das Bundesverwaltungsgericht am 13.06.2019 entschieden hatte (Az.: 3 C 29.16; BeckRS 2019, 20548). Die Praxis darf aber vorerst weitergehen, bis den Brutbetrieben praxisreife Verfahren zur Geschlechtsbestimmung schon im Ei zur Verfügung stehen. Männliche Küken schlüpfen dann gar nicht. Bisher werden jährlich rund 45 Millionen männliche Küken getötet, da sie keine Eier legen und nicht so viel Fleisch ansetzen.
Redaktion beck-aktuell, 18. Oktober 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Ort, Zur Tötung unerwünschter neonater und juveniler Tiere, LSK 2011, 041059
BVerwG, Tötung männlicher Küken, BeckRS 2019, 20548
VG Minden, Keine Rechtsgrundlage für ein Tötungsverbot in der Legehennenzucht, BeckRS 2015, 41510
Aus dem Nachrichtenarchiv
BVerwG: Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.06.2019, becklink 2013392
OVG Münster: Töten männlicher Eintagsküken mit Tierschutzgesetz vereinbar, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 20.05.2016, becklink 2003345
Bundesrat setzt sich für Schutz von Hahnenküken ein, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 25.09.2015, becklink 2001175
VG Minden: Behörden können Tötung von Eintagsküken nicht verbieten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.02.2015, becklink 1037068