Bericht: Maßnahmen zur Löschung kinderpornographischer Inhalte zeigen Wirkung

Das Bundeskabinett hat am 10.08.2022 den Be­richt über die im Jahr 2021 er­grif­fe­nen Maß­nah­men zur Lö­schung von Te­le­me­di­en­an­ge­bo­ten mit kin­der­por­no­gra­fi­schem In­halt im Sinne des § 184b StGB be­schlos­sen. Dem Bericht zufolge konnten im Inland gehostete kinderpornographische Inhalte innerhalb von einer Woche gelöscht werden.

Konzept "Löschen statt Sperren"

Dem Bericht zufolge konnten gemäß dem Prinzip "Löschen statt Sperren" von den im Inland gehosteten Inhalten innerhalb von einer Woche nahezu alle gemeldeten kinderpornographischen Inhalte gelöscht werden (97,5%). Knapp zwei Drittel (62%) der Inhalte wurden binnen zwei Tagen nach Eingang des Hinweises beim Bundeskriminalamt (BKA) gelöscht. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Eingang des Hinweises beim BKA bis zur Löschung durch den Provider lag im Jahr 2021 bei 2,55 Tagen. Im Berichtszeitraum hat das BKA insgesamt 11.914 Hinweise zu kinderpornographischen Inhalten bearbeitet.

Mehr Zeit bei im Ausland gehosteten Angeboten

Ungefähr die Hälfte (54,6%) der Inhalte wurde im Inland gehostet. Wegen des komplexeren Verfahrensablaufs und der größeren Anzahl der beteiligten Stellen war für die Löschung im Ausland gehosteter Inhalte mehr Zeit erforderlich. Hier waren 56,6% der Inhalte binnen einer Woche nach Eingang des Hinweises beim BKA gelöscht. Nach vier Wochen betrug die Löschquote 88%. Die nicht gelöschten Inhalte wurden der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) zwecks Durchführung eines Indizierungsverfahrens zugeleitet.

Maßnahmen und Projekte zum Schutz vor sexueller Ausbeutung im Internet

Zur Information des Deutschen Bundestages enthält der Bericht zudem ausgewählte Maßnahmen und Projekte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung im Internet sowie Informationen zum Arbeitskreis "Keine sexualisierte Gewalt gegen Kinder im Internet", zur Eindämmung von Interaktionsrisiken durch das Jugendschutzgesetz und zur Arbeit des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen.

EU-Kommission für einheitliche Regelungen

Im Mai hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für europaweit einheitliche Regelungen im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern vorgelegt. Diese Initiativen unterstreichen das Engagement der Bundesregierung und der Europäischen Kommission gegen sexuelle Gewalt an Kindern. "Der vorliegende Bericht zeigt auf, dass wir mit gezielten Maßnahmen entschieden gegen Täter, ihre Netzwerke und ihre Verbreitungsstrategien auf nationaler und internationaler Ebene vorgehen müssen", sagt Bundesinnenministerin Faeser (SPD). Sie begrüße den Vorschlag der Europäischen Kommission, an dessen konkreter Ausgestaltung Deutschland jetzt arbeite. "Die Verbreitung von Darstellungen dieser schlimmen Verbrechen hält nicht an Landesgrenzen, daher brauchen wir ein europaweit einheitliches Vorgehen mit klaren, dauerhaften Rechtsgrundlagen", so Faeser.

Redaktion beck-aktuell, 11. August 2022.