Einsparung einer Instanz bei 46 wichtigen Vorhaben
"Mit der Gesetzesänderung konzentrieren wir den Klageweg für wichtige Bundesfernstraßenvorhaben auf eine Instanz", sagte Dobrindt. Der Rechtsschutz sei weiterhin gewährleistet, die Bürgerbeteiligung bleibe erhalten, betonte das Ministerium. Der Entwurf zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes soll noch im Januar ins Kabinett. Mögliche Klagen gegen die 46 gelisteten Vorhaben sollen künftig sofort vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt werden statt in den sonst üblichen zwei Gerichtsinstanzen. "Die Planungsbeschleunigung ist ein zentraler Schritt, um die Leistungsfähigkeit unserer Verkehrsinfrastruktur an neuralgischen Punkten sicherzustellen", erklärte Dobrindt.
15 neue Projekte auf Liste
15 Projekte wurden neu in die Liste aufgenommen, darunter zwei Bereiche der Autobahn 1 in Nordrhein-Westfalen, zwei Autobahnkreuze der A 3 sowie drei Vorhaben in und um Hamburg (Autobahnen 1, 7 und 26). 17 weitere Projekte würden unverändert fortgeschrieben, außerdem 14 in geänderter Form. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Länder- und Verbändeanhörung. Im Juli 2016 hatte Dobrindt das "Innovationsforum Planungsbeschleunigung" ins Leben gerufen, um die oft mehrjährige Planung von Infrastrukturprojekten voranzubringen.
Lob und Kritik
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Sören Bartol, signalisierte die Zustimmung des Koalitionspartners. Er sieht in dem Gesetz ein geeignetes Instrument, um wichtige Bauvorhaben voranzutreiben. Man achte darauf, dass die Interessen der Anwohner weiterhin berücksichtigt würden. Dagegen kritisierte der Linke-Bundestagsabgeordnete Herbert Behrens, Obmann im Verkehrsausschuss, den Gesetzentwurf: "Anstatt durch bessere Bürgerbeteiligung Klagen zu vermeiden, wird die Hürde für Klagen erhöht. Dadurch wird kein Bauprojekt besser, das Machtgefälle aber weiter zu Ungunsten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger verschoben."