Die Bundesregierung will nach einem Medienbericht das heimliche Mitlesen von Messenger-Diensten wie WhatsApp bei Terrorverdächtigen rechtlich ermöglichen. Per Gesetz solle erlaubt werden, dass Handys in Zukunft mit einer richterlichen Genehmigung komplett überwacht werden können. Das berichtet die "Bild"-Zeitung
(Ausgabe vom 23.12.2016) unter Berufung auf eine entsprechende Abmachung von Justizminister Heiko Maas (SPD) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Das Gesetz solle bis zur Bundestagswahl im kommenden September in Kraft treten.
Spähsoftware erforderlich
Noch vor dem Berliner Terroranschlag hätten die beiden Minister bei einer Kabinettssitzung am 14.12.2016 das Vorhaben in einer sogenannten Protokollerklärung festgelegt, die der Zeitung vorliege. Bislang können bei einer Überwachung zwar Handys und Telefone abgehört werden. Die Behörden haben bei Ermittlungsverfahren allerdings Probleme, die Kommunikation von Terrorverdächtigen über Messenger-Dienste zu verfolgen, weil die Nachrichten verschlüsselt werden. Zur Lösung dieses Problems solle nun eine Spähsoftware ("Trojaner") zum Einsatz kommen können. Datenschützer befürchten, dass eine solche Software auch zur unbefugten Kontrolle von Sozialen Netzwerken eingesetzt werden könnte.
85% der Überwachten nutzen Messenger
Nach Angaben der "Bild"-Zeitung haben die Generalstaatsanwälte Justizminister Maas in einem Brief aufgefordert, den verdeckten Zugriff auf laufende Telekommunikation zu ermöglichen. Konkret würden bei mehr als 85% der Fälle von Telefon-Überwachungen die Beschuldigten Messenger-Apps nutzen.
Redaktion beck-aktuell, 23. Dezember 2016 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Kuntz, BND: Entschlüsselung von Messenger-Diensten geplant, ZD-Aktuell 2016, 05426
DAV, Staatliche Zugriffe auf Messenger-Dienste begrenzen, ZD-Aktuell 2016, 05303
Aus dem Nachrichtenarchiv
Saarlands Innenminister Bouillon fordert Kontrolle von Messenger-Diensten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 28.11.2016, becklink 2005056
Generalbundesanwalt beklagt Lücken bei Terrorabwehr, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.11.2016, becklink 2004976