Bericht: Maßnahmen zu Löschung kinderpornografischer Inhalte wirksam

Die Bundesregierung hat gestern den Bericht über die im Jahr 2020 ergriffenen Maßnahmen zur Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b StGB beschlossen. "Die hohen Löschquoten und die vergleichsweise kurzen Bearbeitungszeiten belegen, dass das Konzept 'Löschen statt Sperren' insgesamt wirkungsvoll ist", betonte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Durchschnittliche Bearbeitungszeit bei 1,66 Tagen

Gemäß dem Prinzip "Löschen statt Sperren" konnten nach Angaben des Bundesjustizministeriums von den im Inland gehosteten Inhalten innerhalb von einer Woche nahezu alle gemeldeten kinderpornografischen Inhalte gelöscht werden (98,6%); drei Viertel (73,4%) der Inhalte seien binnen zwei Tagen nach Eingang des Hinweises beim Bundeskriminalamt (BKA) gelöscht worden. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit vom Eingang des Hinweises beim BKA bis zur Löschung durch den Provider lag nach dem Bericht im Jahr 2020 bei 1,66 Tagen.

Insgesamt 6.821 Hinweise bearbeitet

Im Berichtszeitraum hat das BKA nach Mitteilung des Bundesjustizministeriums insgesamt 6.821 Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten bearbeitet. Von den vom BKA an die Provider weitergeleiteten Hinweisen hätten etwa ein Viertel (25,3%) im Inland und knapp drei Viertel (74,7%) im Ausland gehostete Inhalte betroffen.

Mehr Zeit bei im Ausland gehosteten Angeboten

Wegen des komplexeren Verfahrensablaufs und der größeren Anzahl der beteiligten Stellen war laut Bundesjustizministerium nach der Erhebung für die Löschung im Ausland gehosteter Angebote mehr Zeit erforderlich. Hier seien 61% der Inhalte binnen einer Woche nach Eingang des Hinweises beim BKA gelöscht gewesen. Nach vier Wochen habe die Löschquote 80% betragen. Die nicht gelöschten Inhalte seien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Einleitung eines Indizierungsverfahrens gemeldet worden, heißt es in der Mitteilung des Bundesjustizministeriums. Der Bericht wird nun dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

Redaktion beck-aktuell, 22. Juli 2021.