Die große Koalition hat sich nach Informationen des “Handelsblatts“ auf die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung geeinigt, die den Weg frei machen soll für mehr kabelloses Internet (WLAN) in Cafés und Hotels. Vertreter von Union und SPD hätten dem Gesetzentwurf zugestimmt und sich auf eine Klarstellung verständigt, meldete das Blatt am 26.06.2017.
Abschaffung der Störerhaftung
Die vollständige Abschaffung der Störerhaftung hatte mehr als ein Jahr gedauert. Zuletzt hatte es Unstimmigkeiten zwischen Union und SPD gegeben, sodass unklar war, ob das Gesetz noch in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, also der letzten Gelegenheit in dieser Legislaturperiode, verabschiedet werden kann. Die Koalition hatte die Förderung von freiem WLAN im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Mit der Abschaffung der Störerhaftung müssen WLAN-Betreiber den Angaben zufolge nun nicht mehr befürchten, für die Vergehen von Nutzern ihres Internetzugangs haftbar gemacht zu werden. Sie seien auch nicht dazu verpflichtet, den Internetzugang durch ein Passwort zu schützen.
Redaktion beck-aktuell, 27. Juni 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Klingbeil/von Notz, Endlich Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter?, DRiZ 2017, 120
Jaeschke, Haftung gewerblicher WLAN-Hotspot-Betreiber, MMR 2017, 221
Obergfell, Gerichtlich verordneter Passwortschutz für WLAN-Hotspots, NJW 2016, 3489
Nordemann, Nach TMG-Reform und EuGH "McFadden", GRUR 2016, 1097
EuGH, Keine Haftung des WLAN-Betreibers für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers, NJW 2016, 3503
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