Das für 2019 geplante Recht auf Rückkehr von einer Teilzeitstelle in Vollzeit bleibt für die Mehrheit der teilzeitbeschäftigten Mütter ohne Wirkung. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der "Rheinischen Post" (Ausgabe vom 28.07.2018) vorliegt. Den Zahlen der Regierung zufolge sind von insgesamt 5,1 Millionen teilzeitbeschäftigten Müttern in Deutschland gut 3,1 Millionen in einem Betrieb mit weniger als 50 Mitarbeitern tätig. Die sogenannte Brückenteilzeit soll aber nur für Beschäftigte in Firmen ab 45 Mitarbeitern gelten.
Linke fordert echtes Rückkehrrecht für alle
Die Bundestagsabgeordnete der Linken Susanne Ferschl warf der Union vor, die Brückenteilzeit in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD beschränkt zu haben. "Wir brauchen ein echtes Rückkehrrecht von Teil- in Vollzeit für alle, und die Wünsche der Beschäftigten müssen ernst genommen werden", sagte Ferschl der Zeitung. Um das Rückkehrrecht war zwischen Union und SPD lange gerungen worden. In der vergangenen Legislaturperiode scheiterte die damalige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) noch am Widerstand der Union. Auch in den vergangenen Monaten lag das Projekt zeitweise auf Eis. Erst Mitte Juni 2018 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Redaktion beck-aktuell, 30. Juli 2018 (dpa).
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