Das belgische Verfassungsgericht hat das Gesetz für längere Laufzeiten der Atomreaktoren Doel 1 und Doel 2 gekippt. Laut Gerichtshof wären für das Gesetz eine Umweltfolgenabschätzung und ein Widerspruchsverfahren nötig gewesen, wie die belgische Nachrichtenagentur Belga am 05.03.2020 berichtete. Die Richter gaben der Regierung Zeit bis zum Jahr 2023, um dies nachzuholen und ein neues Gesetz verabschieden zu lassen.
Umweltverbände klagten
Die zwei Reaktoren des Atomkraftwerks bei Antwerpen sind dem flämischen Sender VRT zufolge schon seit 1975 in Betrieb. Sie sollten ursprünglich 2015 geschlossen werden. In jenem Jahr wurde jedoch das nun gekippte Gesetz verabschiedet, um die Reaktoren zehn Jahre länger laufen zu lassen. Anderenfalls käme die Stromversorgung in Gefahr, argumentierten die Befürworter damals. Zwei Umweltverbände hatten gegen die Laufzeitverlängerung geklagt.
Redaktion beck-aktuell, 6. März 2020 (dpa).
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