Mit besonderen Vollmachten kann Belgiens Ministerpräsidentin Sophie Wilmès ab sofort gegen Ausbreitung und Folgen des Coronavirus kämpfen. Das Parlament in Brüssel verabschiedete am 26.03.2020 mit großer Mehrheit ein Gesetz, das ihr das Regieren mit Verordnungen gestattet. Die Erlasse der Regierung müssen im Nachhinein vom Parlament bestätigt werden. Sie dürfen weder die Kaufkraft der Bürger noch die soziale Absicherung einschränken.
Minister: Beispiellose Lage erfordert außergewöhnliche Schritte
"Das Gesetz erlaubt keine Strukturreformen", versicherte Budgetminister David Clarinval nach Angaben der Nachrichtenagentur Belga. Die Lage sei jedoch ohne Beispiel und erfordere außergewöhnliche Schritte. "Angesichts einer Situation, die sich ständig verändert, ist Zeit kostbar. Die Regierung muss so schnell wie möglich eingreifen können", sagte der Minister.
Vollmachten gelten nur zeitlich begrenzt
Mehrere Abgeordnete erklärten, die Vollmachten seien kein Blankoscheck für die Regierung der frankophonen Liberalen Wilmès: Sie gelten zunächst nur drei Monate und können einmal verlängert werden.
Redaktion beck-aktuell, 27. März 2020 (dpa).
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