Gerichte in Zweibrücken führen elektronische Akte ein

Ab sofort wird in den Gerichten in Zweibrücken, also bei dem Landgericht Zweibrücken, dem Amtsgericht Zweibrücken und ab März 2020 auch dem Pfälzischen Oberlandesgericht die elektronische Akte eingeführt. Wie AG und LG am 31.01.2020 mitteilen, fallen damit Papierakten vollständig weg.

Statt Prozessakten Bildschirme

Das werde zu ungewohnten Bildern in den Gerichtssälen führen, wenn der Richter nicht wie gewohnt mit den Prozessakten den Saal betritt, sondern Bildschirme in Gang setzt, um mit den Beteiligten in den Verhandlungen den Rechtsstreit zu erörtern, so AG und LG Zweibrücken. Die Justiz in Rheinland-Pfalz unternehme große Anstrengungen, um bereits jetzt die vom Bundesgesetzgeber gemachten Vorgaben zur Abschaffung der Papierakten, die dies endgültig bis zum Jahr 2026 vorsehen, in Angriff zu nehmen. Umfangreiche organisatorische Vorgaben seien notwendig gewesen, einschließlich einer neuen Ausstattung der Gerichtssäle und eingehender Schulungen der Mitarbeiter.

Strafsachen von Umstellung noch nicht betroffen

Nicht alle Akten würden von heute auf morgen abgeschafft, jedoch würden die neu eingehenden Verfahren nur noch elektronisch geführt. Zudem betreffe die jetzige Umstellung insbesondere auch noch nicht die Strafsachen, stellen AG und LG klar. Absehbar sei aber, dass nach und nach alle Akten verschwinden, wenn die nach und nach erledigten Akten in den Zivil- und Familiensachen nach ihrer Erledigung abgelegt werden.

Zahlreiche Vorteile der Digitalisierung

Die Digitalisierung solle Verfahren und Abläufe beschleunigen und erleichtern. Verfahrensbeteiligte könnten E-Akten sofort und auch gleichzeitig über Computer abrufen. Aufwendiges Kopieren oder Ausdrucken von Schriftsätzen entfalle. Das Bearbeiten, etwa die Suche nach einer bestimmten Stelle in einer Akte, werde einfacher. Justizwachtmeister könnten sich zunehmend den Sicherheitsaufgaben zuwenden, weil der Aktentransport entfalle.

Keine Verzögerungen zu erwarten

Nachdem der Systemwechsel an verschiedenen Gerichten pilotiert worden sei, gehörten die Justizbehörden in Zweibrücken zu den ersten Gerichten, die im regulären Betrieb eine Umstellung vornehmen. Mit erheblichen Verzögerungen für die Rechtsuchenden sei vor dem Hintergrund, dass eine sehr aufwändige Erfassung von Altverfahren in digitalisierter Form unterbleibe, nicht zu rechnen.

Anwälte müssen Klagen und Schriftsätze auf elektronischem Weg einreichen

Die Einreichung von Klagen oder Schriftsätzen durch die Anwaltschaft auf elektronischem Weg werde indessen für die Zukunft zum Regelfall. Soweit das Prozessrecht keinen Anwaltszwang vorsieht, würden Schriftsätze durch die Justiz in die digitalisierte Form überführt. Damit sei gewährleistet, dass für den Rechtsuchenden keine Erschwernisse geschaffen werden.

Redaktion beck-aktuell, 3. Februar 2020.

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