Begriff "Rasse" bleibt wohl vorerst im Grundgesetz

Der Begriff "Rasse" bleibt wohl vorerst im Grundgesetz. "Es gibt keinen Gesetzentwurf der Koalition zur Änderung des Grundgesetzes zum Thema 'Rasse', sodass eine kurzfristige Grundgesetzänderung nicht mehr zu erwarten ist", sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling, der "Rheinischen Post" (Ausgabe vom Mittwoch). Zwar werde es wohl noch eine Anhörung im Rechtsausschuss geben, doch das Vorhaben sei damit für diese Wahlperiode durch.

Heveling: Sorgsame Überlegungen notwendig

Der CDU-Politiker verwies auf die Auswirkungen der Klimaschutz-Entscheidung des Verfassungsgerichts auf alle weiteren Grundgesetz-Änderungen. Auch in der Debatte um einen Ersatz des Wortes "Rasse" seien sorgsame Überlegungen notwendig, "denn die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz bestätigt, dass jede Änderung der Verfassung die Tür zu neuen Auslegungen der Verfassung öffnet".

Fechner: Argument des Zeitdrucks scheinheilig

Johannes Fechner, Sprecher der SPD-Arbeitsgruppe Recht und Verbraucherschutz, bestätigte, dass der Begriff wohl vorerst im Grundgesetz stehen bleibt. "Die Union will den Begriff der Rasse im Grundgesetz behalten", sagte er der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. Das Argument des Zeitdrucks sei scheinheilig, denn die zuständigen Ministerien hätten sich schon vor Monaten darauf geeinigt, den Begriff zu streichen. Die Unionsfraktion habe dann einen entsprechenden Kabinettsbeschluss blockiert. "Wegen der Blockade der Union steht der überholte Rassebegriff leider weiter im Grundgesetz."

Kritik: Vorstellung menschlicher Rassen wird transportiert

In Art. 3 GG steht derzeit: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Das Diskriminierungsverbot entstand vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus und sollte gerade rassistische Diskriminierung verhindern. Kritiker bemängeln aber, dass die Verfassung mit der bisherigen Formulierung auch die Vorstellung transportiert, dass es tatsächlich menschliche Rassen gibt.

Redaktion beck-aktuell, 9. Juni 2021 (dpa).