Bedingungen
Die befristete Teilzeit mit anschließender Brücke in Vollzeit gilt in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten, wenn der Mitarbeiter mindestens ein halbes Jahr in dem Betrieb ist. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren. Während der Brückenteilzeit gibt es keinen Anspruch, die Arbeitszeit noch einmal zu verlängern oder zu verkürzen. Bisher gibt es ein Rückkehrrecht in eine volle Stelle bei Elternzeit, Pflegezeit oder Familienpflegezeit.
Auch Teilzeitbeschäftigte können profitieren
Bei Arbeitnehmern, die bereits in Teilzeit sind und mehr arbeiten wollen, soll der Arbeitgeber darlegen und gegebenenfalls beweisen müssen, dass kein passender Arbeitsplatz frei ist. Der Arbeitgeber soll den Wunsch nach einer Änderung der Arbeitszeit mit dem Betroffenen erörtern müssen. Dieser soll den Betriebsrat hinzuziehen können.
Argumente der Koalition
"Wir müssen in Deutschland dafür sorgen, dass die Arbeit besser zum Leben passt und nicht umgekehrt", sagte Heil im Bundestag. Nicht nur die Unternehmen, auch die Arbeitnehmer bräuchten Flexibilität. Gerade Frauen steckten oft in einer Teilzeitfalle. Qualifizierung, Kümmern um Angehörige, Ehrenamt, Hausbau - es könne viele Gründe für vorübergehende Teilzeit geben. Die Union nimmt für sich in Anspruch, einiges noch geklärt zu haben, wie ihr Abgeordneter Wilfried Oellers (CDU) deutlich machte. So sei klar, dass Betriebe im Fall einer Brückenteilzeit wiederum einen Teilzeitbeschäftigten anstellen müssten, um die entstehende Lücke zu schließen. Oellers unterstrich, dass dies dann ein Sachgrund für eine Kündigung sei.
Kritik der Opposition
Linken und Grünen ist das Gesetz noch zu wirtschaftsfreundlich. "Mehr als die Hälfte aller Beschäftigten schaut in die Röhre", sagte die Linke-Arbeitsmarktexpertin Susanne Ferschl mit Blick auf die Mindestgrenzen bei der Betriebsgröße. Brückenteilzeit solle es für alle Beschäftigte geben. Die Grünen-Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke forderte, ab 15 Beschäftigten im Betrieb sollten die neuen Möglichkeiten eingeführt werden. "Für Frauen, die ihre Arbeitszeit verlängern wollen, wird sich gar nichts tun", kritisierte sie zudem. Entsprechende Anträge von Linken und Grünen wurden abgelehnt. Für die FDP kritisierte der Abgeordnete Till Mansmann, das Gesetz belaste "einseitig" die Wirtschaft. "Die Arbeit muss zum Produkt, zur Dienstleistung, zum Betrieb passen." Der AfD-Abgeordnete Jürgen Pohl sagte voraus, dass das Gesetz etliche Beschäftigte und Betriebe vor Gericht treibe.
Sicht der Arbeitgeber
Der BDA kritisiert das Gesetz als "weiteres Puzzleteil für mehr Bürokratie in unserem Land". Allerdings habe Heil gegenüber den bereits in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmern weit großzügigere Pläne zurückgenommen, so dass unterm Strich die Unternehmen auch in Zukunft entscheiden, wie viele Arbeitnehmer sie beschäftigten. Gesamtmetall kritisierte, um die Arbeitsbeteiligung von Frauen weiter zu steigern, seien vor allem mehr Kinderbetreuungsmöglichkeiten nötig - und keine Regulierungen zulasten der Unternehmen.
Arbeit auf Abruf
Mit dem Gesetz gibt es auch Neuregeln zur Arbeit auf Abruf. Die mögliche abrufbare Zusatzarbeit wird beschränkt. Der Anteil der einseitig vom Arbeitgeber abrufbaren Arbeit darf künftig nicht mehr als 25% der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit betragen. Ist die wöchentliche Arbeitszeit nicht festgelegt, gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart.