Das Gerät könne dann für das Arbeiten im beA nicht mehr genutzt werden, teilt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit. Als Grund für die Änderung nennt sie, dass die Firma REINER SCT den Support für dieses Gerät eingestellt hat.
Möglich sei auch, ein Softwarezertifikat bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer zu bestellen, über das man auch ohne einen Kartenleser auf das beA-System und die mobile beA-App zugreifen kann. Die BRAK weist allerdings darauf hin, dass für einige Aktivitäten – etwa die Erstregistrierung oder die Vergabe von Berechtigungen – die Anmeldung mittels einer beA-Karte erforderlich sei. Das Softwarezertifikat reiche hierzu nicht aus.