beA im Rechtsausschuss: BRAK-Präsident beantwortet Fragen

Wegen möglicher Sicherheitsprobleme wurde das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) Ende 2017 offline gestellt. Der Rechtsauschuss des Deutschen Bundestages hat sich nun am 21.02.2018 mit dem beA beschäftigt und den Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Ekkehart Schäfer befragt. Es ging um die Probleme des beA, den aktuellen Stand und die Strategie zu dessen Wiederinbetriebnahme.

Schäfer betont Komplexität des Projekts beA

Zu Beginn des Gesprächs habe Schäfer auf die Komplexität und Einmaligkeit des beA-Systems hingewiesen, berichtet die BRAK: "Im beA werden circa 165.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowohl untereinander als auch mit allen 22.500 Richterinnen und Richtern in Deutschland elektronisch schriftlich kommunizieren und zwar 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr – selbstverständlich unter Beachtung berufsrechtlicher Regelungen, insbesondere der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, und damit unter einem besonderen Sicherheitsaspekt. Für das beA gibt und gab es kein Vorbild.“

Gutachten zu Sicherheitsfragen Ende März 2018 erwartet

Dann erläuterte Schäfer die Ereignisse, die im Dezember 2017 zu einer Abschaltung des beA geführt hatten und beschrieb die Aktivitäten der BRAK zur Behebung der Sicherheitslücken in einer Teilkomponente des beA-Systems, um die Anwendung möglichst schnell wieder zur Verfügung zu stellen. Derzeit finde eine Sicherheitsprüfung des beA durch eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Gutachterfirma, die secunet AG aus Essen, statt. Erste Ergebnisse dieser Prüfung sollen Ende März 2018 vorliegen. "Nach Abschluss der vollständigen Prüfung des beA-Systems durch secunet wird die BRAK das Gutachten veröffentlichen“, kündigte Schäfer an.

Zeitplan für Wiederinbetriebnahme hängt von Ergebnis des Sicherheitstests ab

Der Verlauf des weiteren Verfahrens zur Wiederinbetriebnahme des beA hänge von den Ergebnissen der Sicherheitstests ab, betonte Schäfer. Er wies darauf hin, dass die Vertraulichkeit der verschlüsselten Nachrichten und damit die Wahrung der Verschwiegenheitspflicht der Rechtsanwälte zu keiner Zeit gefährdet war.

Erläuterungen zum Vergabeverfahren und zum Projektmanagement

Im Gespräch mit den Ausschussmitgliedern beschrieb Schäfer die Vergabeverfahren, die zur Auswahl von Atos als Auftragnehmerin für die Entwicklung und den Betrieb des beA geführt hatten. Er erläuterte das Projektmanagement, das die BRAK als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit ihren 28 Rechtsanwaltskammern, unter Beratung der adesso AG, zur Realisierung des beA aufgesetzt hat. Das Vergabeverfahren und die Entwicklung des beA begleitete die Capgemini SE.

Bundesjustizministerium sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Christian Lange, betonte in einem dem Gespräch vorausgehenden Bericht, dass das Ministerium der BRAK vertraue und keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehe. Das Ministerium befinde sich in engem Austausch mit der BRAK und sei über alle Vorgänge informiert.

Redaktion beck-aktuell, 22. Februar 2018.

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