Prüfung auf Echtheit schlägt fehl
Seit April verschiebt das beA drei Monate alte Nachrichten automatisch in den Papierkorb. Einen Monat später werden diese für immer gelöscht. Nun könne es aber vorkommen, dass ein Rechtsanwalt später einen Nachweis führen müsse, wann er eine Nachricht versandt hat, heißt es in dem Bericht von heise.de weiter. Das beA lege ihm daher die Pflicht auf, seine Nachrichten zu archivieren, und zwar jede einzeln. Hierzu könne der Anwalt die Nachricht als ZIP-Datei herunterladen, begleitet von einer abgesetzten PKCS#7-Signaturdatei (Public-Key Cryptography Standard # 7). Wie das Nachrichtenportal berichtete, sei diese Datei jedoch fehlerhaft. Prüfprogramme würden darin keinerlei Signatur finden und die Prüfung auf Echtheit werde versagt. Dies ist nach den Erkenntnissen von heise.de bei allen bisher exportierten Nachrichten so.