Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: DAV fordert Überprüfung der Sicherheitsarchitektur

Am 09.01.2018 findet eine außerordentliche Präsidentenkonferenz der Bundesrechtsanwaltskammer zu den Problemen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) statt, das wegen Sicherheitsbedenken Ende des Jahres 2017 offline gestellt worden ist. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert zu diesem Anlass  eine grundlegende Überprüfung der Technik sowie praxisnahe Verbesserungen der beA-Plattform.

DAV fordert unabhängige technische Überprüfung der beA-Plattform

Neben den von der BRAK bekannt gegebenen “Schwachpunkten“ beim Sicherheitszertifikat wurde in den Medien über eine Vielzahl weiterer sicherheitsrelevanter Probleme des beA berichtet, erinnert der DAV. So sei unter anderem die eingesetzte Software angeblich veraltet und werde nicht mehr unterstützt. Auch seien “SSL-Stripping-Angriffe“ durch ungesicherte Verbindungen denkbar und die Ende-zu-Ende Verschlüsselung der Nachrichten sei nicht sichergestellt. Um alle diese Schwachstellen aufzuklären fordert der DAV eine grundlegende und von der BRAK unabhängige technische Überprüfung der beA-Plattform und die Beseitigung aller technischen Sicherheitsrisiken. “Das Interesse an einer schnellen Inbetriebnahme muss hinter den Sicherheitsanforderungen zurückstehen“, so Ulrich Schellenberg, Präsident des DAV. Auch wenn die Anwaltschaft noch einige Monate auf das beA warten müsse, sei dies mit Blick auf die Sicherheit hinzunehmen.

Praxisnahe Anpassungen und Verbesserungen des Konzepts notwendig

Zudem  müsse die BRAK über die Ergebnisse der unabhängigen Überprüfung vollständig berichten. Erst wenn das Ergebnis der technischen Überprüfung vorliege, könne die Anwaltschaft entscheiden, ob die derzeitige beA-Plattform reparabel ist oder ob – was keiner wolle – die notwendige digitale Kommunikation der Anwaltschaft von Grund auf neu konzipiert werden muss. Die Zeit der Überprüfung muss aus Sicht des DAV dafür genutzt werden, notwendige Anpassungen und Verbesserungen des Konzepts im Vergleich zu der derzeitigen beA-Anwendung vorzunehmen. Dies seien insbesondere eine Aufhebung der Begrenzung der Upload-Möglichkeit auf 60 MB und der Wegfall der Wartezeit von 15 Minuten zwischen der Versendung einzelner Dokumente. Außerdem müsse die beA-Anwendung so konzipiert werden, dass sie auch in Kanzleien mit Terminalserver über einzelne Arbeitsplätze und nicht nur von Einzelplatzrechnern aus sicher erreichbar ist.

BRAK soll von Herstellerfirma Schadensersatz verlangen

Der DAV fordert zudem die Politik auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass im beA ein Kanzleipostfach angelegt werden kann. Einzelpostfächer je Anwalt entsprächen nicht der Arbeitsweise moderner Anwaltskanzleien im 21. Jahrhundert. Die BRAK sei aufgerufen, gegenüber der Herstellerfirma Schadensersatz geltend zu machen und diese an die Kammermitglieder auszukehren.

Redaktion beck-aktuell, 9. Januar 2018.

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