beA: BRAK informiert über künftig nicht mehr unterstützte Signaturkarten

Aufgrund der Empfehlungen der Koordinierungsstelle für IT-Standards des IT-Planungsrats hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) eine Anpassung der kryptographischen Algorithmen von im besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) zum Einsatz kommenden Verschlüsselungsverfahren vorgenommen. Dies geht aus dem beA-Newsletter der BRAK vom 31.10.2019 hervor.

Nicht alle Karten unterstützen neue Verschlüsselung

Zur Vorbereitung der Umstellung seien Anbieter von bislang unterstützen Signaturkarten angeschrieben worden, ob Einschränkungen bei der Nutzung der Signaturkarten hinsichtlich der neuen Verschlüsselungs- und Signaturalgorithmen bestehen würden. Verschiedene Hersteller hätten mitgeteilt, dass die neuen Verschlüsselungsverfahren nicht bzw. nur teilweise unterstützt werden und eine entsprechende Ertüchtigung auch perspektivisch nicht geplant sei. Folglich würden nach Umstellung der Verschlüsselungsverfahren – geplant für den 20.11.2019 – Einschränkungen bei der Nutzung der Signaturkarten im Vergleich zum heutigen Zeitpunkt bestehen.

Karten mancher Hersteller nur noch eingeschränkt nutzbar

Die Signaturkarten der Hersteller D-Trust GmbH (Bundesdruckerei) und DGN Deutsches Gesundheitsnetz GmbH könnten nicht mehr für eine Anmeldung am beA verwendet werden. Nach anderweitiger Anmeldung am beA, beispielsweise mit einer beA-Karte Basis, könnten sie aber weiterhin für das Anbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur im beA genutzt werden. Die Signaturkarten der T-Systems International GmbH könnten weder für die Anmeldung noch für die Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur im beA verwendet werden.

Signaturkarten der Bundesnotarkammer ohne Einschränkung verwendbar

Die beA-Karten und Signaturkarten der Bundesnotarkammer (BNotK) unterstützen dagegen die Umstellung der Verschlüsselungsverfahren. Sie können ohne Einschränkung verwendet werden.

Redaktion beck-aktuell, 4. November 2019.

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