Bayerns Justizminister fordert gesetzliche Zulassung von "Keuschheitsproben"

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) will mit einer Ergänzung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Einführung einer Versuchsstrafbarkeit beim sogenannten Cybergrooming erreichen, dass verdeckte Ermittler künftig im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren im Bereich der Kinderpornografie sogenannte Keuschheitsproben abgeben dürfen. Dabei handelt es sich um echt aussehende, aber computergenerierte kinderpornografische Darstellungen. Die Ermittler dürften keinesfalls dazu beitragen, dass Kinder zu Schaden kommen, so Eisenreich.

Änderungsantrag geplant

Dies geht aus einer Mitteilung des Bayerischen Staatsministerium der Justiz vom 04.09.2019 hervor. Der Freistaat will am 04.09.2019 gemeinsam mit Hessen einen entsprechenden Änderungsantrag im Rechtsausschuss des Bundesrates stellen. Bayern dringe damit auf die Umsetzung eines Beschlusses der Frühjahrskonferenz der Justizminister 2018 sowie der Empfehlungen der Strafverfolgungspraxis, so der Minister.

Verwendung von echt aussehendem, computergeneriertem Material

"Kinderpornografie wird im Internet vor allem in geschlossenen Gruppen verbreitet und ausgetauscht. Verdeckte Ermittler kommen in diese Gruppen bislang viel zu schwer hinein", betonte Eisenreich. Die Täter würden wissen, dass verdeckte Ermittler keine kinderpornografischen Inhalte hochladen dürfen. Das würden sie für "Eingangskontrollen" ausnutzen. In die Gruppe komme nur hinein, wer als Vertrauensbeweis selbst kinderpornografisches Material einstelle. "Wir müssen es den Tätern schwerer machen, verdeckte Ermittler enttarnen zu können“, so der Justizminister. Diese sollten deshalb in eng umgrenztem Umfang die sogenannten Keuschheitsproben abgeben dürfen.

Redaktion beck-aktuell, 5. September 2019.