Bayern will mehr als 160 alte Bundesgesetze aufheben
“Wer die Darstellung, Lesbarkeit und Auffindbarkeit des Rechts erleichtert, erleichtert auch die Praxis. Im Bundesrecht gibt es Hunderte solch veralteter und aufhebbarer Normen“, hieß es weiter. Konkret gehe es um die ersatzlose Aufhebung von mehr als 160 kompletten Stammnormen des Bundesrechts, also kompletter Gesetze oder Verordnungen sowie die teilweise Aufhebung diverser weiterer Normwerke. Dazu gehörten etwa das Nachkriegsrecht (Kriegsfolgenbereinigung), das Recht aus der Zeit der Wiedervereinigungszeit (Mauergrundstücksgesetz, Teile des Währungs-, Bilanz- und sonstigen Nachfolgerechts DDR), diverse alte Statistiknormen und überholte Subventionsnormen.
Bereinigung des Normenbestands
Nachdem die Bundesregierung bisher keine entsprechende Initiative vorgelegt habe, habe der Ministerrat nun ein umfangreiches Gesetz zur Aufhebung und Bereinigung von Bundesrecht beschlossen, begründete die Staatskanzlei ihr Vorgehen. In den vergangenen Jahren habe der Freistaat immer wieder sein eigenes Landesrecht materiell derart deutlich reduziert, dass es seit Längerem den niedrigsten Normenbestand im Ländervergleich habe. “Nun soll Schritt für Schritt das Bundesrecht folgen.“ Seit 2006 gibt es im Bundesjustizministerium eine Abteilung, die sich ebenfalls für den Abbau von Bürokratie einsetzt. Ziel ist es, gemeinsam mit den anderen Bundesministerien Gesetze praxistauglicher, wirksamer und nutzerorientierter zu gestalten.