Mütter von sogenannten Kuckucks-Kindern sollen nach Meinung des bayerischen Justizministers Georg Eisenreich (CSU) zur Auskunft über den leiblichen Vater verpflichtet werden. "Scheinväter haben grundsätzlich ein Recht zu erfahren, wer der leibliche Vater des Kindes ist“, sagte Eisenreich der "Rheinischen Post“ am 04.06.2019. Wenn ein Mann erfahre, dass er nicht der leibliche Vater des Kindes sei, könne er zu Unrecht gezahlten Unterhalt vom leiblichen Vater zurückverlangen.
Bislang kein gesetzlicher Auskunftsanspruch
Bisher gibt es keinen gesetzlichen Anspruch gegenüber der Mutter, den leiblichen Vater zu nennen. Eisenreich fürchtet, dass sich die fehlende Auskunftspflicht zu Lasten des Kindes auswirken könnte: "Weiß der Scheinvater, dass er nicht der leibliche Vater ist, wird er sich möglicherweise weigern, weiterhin Unterhalt zu bezahlen - gerade dann, wenn er den Namen des richtigen Vaters nicht kennt.“
Früherer Gesetzesvorstoß gescheitert
Die Justizministerkonferenz, die ab dem 05.06.2019 in Lübeck tagt, soll auf Initiative des bayerischen Ministers das Bundesjustizministerium zu einem entsprechenden Gesetz auffordern. Ein ähnlicher Gesetzentwurf des damaligen Justizministers Heiko Maas (SPD) scheiterte 2016 im Bundestag.
Redaktion beck-aktuell, 5. Juni 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BGH, Regressanspruch des Scheinvaters gegen den biologischen Vater, BeckRS 2018, 28297
BVerfG: Grenzen der Auskunftspflicht der Kindesmutter gegenüber dem Scheinvater über die Person des leiblichen Vaters, BeckRS 2015, 42671
Gruber, Das Recht des „Spenderkindes“ auf Kenntnis seines biologischen Vaters, ZfPW 2016, 68