Bayern will Gesetzesänderung zu Massenklagen

Bayern fordert eine Gesetzesreform zu Sammelklagen. "Die Gerichte benötigen die rechtlichen Werkzeuge, um Massenklagen in angemessener Zeit bearbeiten zu können", sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) am Mittwoch in München. Berechtigte Ansprüche Geschädigter dürften selbstverständlich nicht beschränkt werden. Die derzeitige Rechtslage führe aber zu einem unnötigen Verschleiß wertvoller Justizressourcen.

Gerichte überfordert

Hintergrund der Forderung ist, dass nach Ministeriumsangaben immer mehr Menschen von spezialisierten Kanzleien oder Inkassodienstleistern dazu gebracht werden, Klage einzureichen – und Gerichte dann damit überfordert seien. Als Beispiele nannte das Ministerium Mieten, Flüge oder Diesel-Klagen.

Probleme durch vorgefertigte Schriftsätze

Die zunehmende Zahl dieser Massenverfahren führe "zu erheblichen Mehrbelastungen der Zivilgerichte" – weil beispielsweise die Auseinandersetzung mit dem konkreten Einzelfall fehle und vorgefertigte Schriftsätze dann kaum einen Bezug dazu hätten. Oft seien Anlagen falsch zugeordnet und Rückfragen des Gerichts würden nicht beantwortet.

Antrag auf Gesetzesreform geplant

Eisenreich will bei der am Donnerstag beginnenden Justizministerkonferenz einen Antrag auf eine Gesetzesreform einreichen. Diese müsse "neben dem Prozessrecht insbesondere auch das materielle Recht, das Gebühren- und Kostenrecht und das Berufs- beziehungsweise Rechtsdienstleistungsrecht in den Blick nehmen". Auch von einer "Anpassung der Verjährungsfrist" ist in dem Antrag die Rede.

Redaktion beck-aktuell, 10. November 2021 (dpa).